2021
DOI: 10.5771/2365-1083-2021-2-176
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Psychisch erkrankt und fehlerhaft verurteilt – Ergebnisse einer Aktenanalyse in Hamburg

Abstract: Strafe darf in Deutschland nur verhängt werden, wenn dem Täter oder der Täterin das tatbestandliche Handeln auch vorgeworfen werden kann - die Person muss (zumindest eingeschränkt) schuldfähig gewesen sein. In den letzten empirischen Untersuchungen zu Fehlentscheidungen in Deutschland aus den 1950er bis 1970er Jahren wurde als eine der wichtigen Fehlerquellen die Schuldunfähigkeit aufgrund nicht erkannter psychischer Erkrankungen herausgestellt. Im vorliegenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie es sich … Show more

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