Zusammenfassung
Die Studie untersucht den Verfahrensgang von Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen, die Fehlerquellen, die Chancen Verurteilter bei der Geltendmachung von Fehlern und die Reaktionen der Wiederaufnahmegerichte auf Wiederaufnahmeanträge. Dazu wurden die Akten von 512 erfolgreichen und nicht erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren der Jahre 2013-2015 aus 14 Bundesländern analysiert. Die Wiederaufnahmeanträge werden etwa zu gleichen Anteilen von der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft gestellt, wobei auch bei letzterer die Anträge zugunsten des Verurteilten deutlich überwiegen. Der Anteil angenommener Wiederaufnahmeanträge fällt mit insgesamt 44,7 % höher aus als in der Literatur bisher vermutet und erreicht bei Anträgen der Staatsanwaltschaft sogar 91,6 %. In knapp 40 % der Wiederaufnahmeverfahren wurde vom Wiederaufnahmegericht ein Fehler im Ausgangsverfahren festgestellt, darunter in mehr als einem Drittel auf Ebene der Tatbestandserfüllung (zu je einem Viertel falsche Aussagen bzw. Personenverwechslungen), bei einem weiteren Drittel auf Ebene der Schuld (fast ausschließlich Schuldunfähigkeit gem. § 20 StGB), und bei einem knappen Drittel der Fälle auf Ebene der Prozessvoraussetzungen bzw. der Rechtsfolgen (zu mehr als der Hälfte eine fehlerhafte Gesamtstrafenbildung). Die Analyse zeigt weiter, dass im Strafbefehlsverfahren durch eine oberflächliche Ermittlung oder eine flüchtige Prüfung der aktenkundigen Sachlage Fehler drohen.