Patientensicherheit, Arzthaftung, Praxis- Und Krankenhausorganisation
DOI: 10.1007/3-540-37794-8_10
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Rechtliche Grundprinzipien bei arbeitsteiligem Zusammenwirken im Verhältnis Arzt-Pflegekraft

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“…Gelingt das nicht, "muss der Träger Teile der Klinik, im Extremfall die ganze Klinik schließen. Vorübergehende oder dauernde Personalausfälle dürfen nicht durch den Einsatz von Studenten im Praktischen Jahr oder übermüdetem Personal über-brückt werden" 10 (s. Übersichten von Gaibler u. Trengler [17], von Pelz [20] und von Franzki [16] zur Zusammenarbeit von Arzt und Hebamme im Kreißsaal).…”
Section: Introductionunclassified
“…Gelingt das nicht, "muss der Träger Teile der Klinik, im Extremfall die ganze Klinik schließen. Vorübergehende oder dauernde Personalausfälle dürfen nicht durch den Einsatz von Studenten im Praktischen Jahr oder übermüdetem Personal über-brückt werden" 10 (s. Übersichten von Gaibler u. Trengler [17], von Pelz [20] und von Franzki [16] zur Zusammenarbeit von Arzt und Hebamme im Kreißsaal).…”
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