ZusammenfassungDer Erfolg einer Pharmakotherapie wird durch das Auftreten unerwünschter Arzneimittelwirkungen und die nur schwer vorhersehbaren Interaktionen zwischen mehreren Arzneimitteln bei Polypharmazie begrenzt. Bei Berücksichtigung der komplexen Wirkungsweise von Arzneimitteln einschließlich ihrer jeweils spezifischen Nebenwirkungsprofile werden an das ärztliche Aufklärungsgespräch mit Blick auf das Gebot einer patientengerechten Verständlichkeit hohe Anforderungen gestellt, insbesondere in Bezug auf eine ordnungsgemäße und vollständige Durchführung der Risiko- und Alternativaufklärung, aber auch hinsichtlich der Sicherungsaufklärung. Doch diese Anforderungen lassen sich praktisch wohl kaum jemals im medizinischen Alltag wirklich umsetzen. In diesem Artikel sollen deshalb anhand ausgewählter, aktueller Rechtsprechung die anwendungspraktischen Limitationen bei der Aufklärung vor der Einleitung und Überwachung einer Arzneimitteltherapie diskutiert werden. Im Besonderen wird auf bestehende Konfliktpotenziale zwischen dem Patientenrechtegesetz und dem sogenannten „Recht auf Nichtwissen“ hingewiesen.