In der Baulast des Bundes befinden sich derzeit etwa 39440 Brückenbauwerke bzw., wenn Brücken in mehrere Teilbauwerke untergliedert werden, 51360 Brücken‐Teilbauwerke. Viele dieser Bauwerke leisten oft ein Mehrfaches dessen, was bei Planung und Bau seinerzeit vorstellbar war. Sie müssen daher nicht nur substanziell erhalten, sondern für das zukünftige Verkehrsaufkommen ertüchtigt werden.
Aufgrund der großen Anzahl der betroffenen Bauwerke hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits im Jahr 2013 gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen und den Straßenbauverwaltungen der Länder die „Strategie zur Ertüchtigung der Straßenbrücken im Bestand der Bundesfernstraßen” entwickelt, die seitdem umgesetzt wird. Von den dort genannten über 2500 Brücken‐Teilbauwerken, die vorrangig zu untersuchen sind, befinden sich derzeit rd. 46 % in Bearbeitung, das heißt die Brücken werden nachgerechnet und die notwendigen Baumaßnahmen geplant oder umgesetzt. Bereits rund 20 % der vorrangig zu untersuchenden Brücken sind für eine zukunftsfähige Brückentragfähigkeit fertig gestellt.
Die Modernisierung von Brücken hat bei den Investitionen daher hohe Priorität. Die Maßnahmen der Brückenertüchtigung werden aus dem „Programm zur Brückenmodernisierung” finanziert. In den Jahren 2017 bis 2020 stehen in diesem Programm, das auch danach fortgeführt wird, rund 2,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Es gilt die klare Zusage: Jede Sanierungsmaßnahme, die Baurecht erhält, wird finanziert!
Aktuell sind 112 größere Brückenertüchtigungsmaßnahmen mit einem jeweiligen Bauvolumen von über 5 Millionen Euro dem Programm zur Brückenmodernisierung zugeordnet. Durch diese Maßnahmen, die sowohl Ersatzneubauten als auch Verstärkungen und Adhoc‐Instandsetzungen umfassen, wird eine Brückenfläche von über 1,2 Millionen m2 nachhaltig ertüchtigt.