Zusammenfassung
Mäuse eignen sich wegen ihrer relativen Resistenz gegen Brucelleninfektionen für Immunisierungsversuche nicht. Milzkeimzahlbestimmungen ergaben, daß eine innerhalb der ersten Woche nach intraperitonealer Injektion von Brucellen im Organismus stattfindende Erregervermehrung alsbald unterdrückt wurde und von der zweiten Woche p.i. an die Zahl der Brucellen in den Organen abnahm. Bei den mit Totimpfstoffen vakzinierten Tieren war die Zahl der vom Infektionsort in die Organe vordringenden Keime verringert, wodurch das Vorhandensein eines Infektionsschutzes vorgetäuscht werden konnte. Mit hoher Wahrscheinlichkeit beruhte die Beeinträchtigung der Organbesiedlung in der ersten Phase der Infektion auf der Aktivität der durch die Impfung hervorgerufenen humoralen Antikörper. Bei der Ultraschallbehandlung von Brucellen in Lösung gehende und die nach dieser Behandlung zurückbleibenden mechanisch festeren Brucellensubstanzen sowie durch wiederholtes Einfrieren und Auftauen abgetötete Brucellen erwiesen sich in diesen Versuchen als gleichwertige Impfstoffe.
Bei Meerschweinchen hinterließ die Impfung mit den bei der Ultraschallbehandlung von Brucellen in Lösung gehenden Substanzen ebenso wie die Vorbehandlung mit einer Brucella‐Formolvakzine einen geringeren Schutz vor einer subkutanen Brucelleninfektion als die Impfung mit lebenden Keimen des Stammes 19. Durch die Agglutinationsreaktion oder eine erhöhte Bakterizidie des Serums nachweisbare Antikörper stellten sich nach der Immunisierung mit den Totimpfstoffen in gleicher Menge wie nach Vakzinierung mit lebenden Brucellen ein. Desgleichen war die im Anschluß an beide Vakzinierungsverfahren auftretende, im Opsonozytophagie‐Test festzustellende Zunahme der Brucellen‐Phagozytose durch die Granulozyten gleich stark ausgeprägt. Auch der Anteil der abgestorbenen Keime unter den nach i.p.‐Infektion von den Granulozyten in der Bauchhöhle phagozytierten Brucellen war bei den mit Totimpfstoffen vakzinierten Meerschweinchen nicht geringer als bei den mit lebenden Keimen immunisierten. Durch Keimzahlbestimmungen zu verschiedenen Zeiten nach intraperitonealer Infektion konnte nachgewiesen werden, daß bei allen vorbehandelten Meerschweinchen, unabhängig von der Art der gebrauchten Vakzinen, ein großer Teil der injizierten Brucellen im Bereich der Infektionspforte und im Blutstrom abgetötet wurde.
Diese Befunde können als Bestätigung folgender Vorstellungen über die Wirkungsweise der Brucella‐Totimpfstoffe gelten: Die Impfung erzeugt eine gegen die Erreger gerichtete humorale Antikörperimmunität. Ihre Wirksamkeit ist auf jene Infektionsphasen beschränkt, in denen sich die Keime im Blutstrom oder in den Saftspalten des Gewebes befinden. Die Brucellen sind als intrazellulär parasitierende Keime nach der Besiedlung des R.E.S. vor der Antikörperwirkung geschützt. Es gelangen offenbar fast immer einige der in den Organismus eindringenden Brucellen in dieses Zellsystem, ohne mit den Antikörpern in der zur Abtötung nötigen Intensität in Berührung gekommen zu sein. Zumeist wird aus ...