2016
DOI: 10.1163/15718174-24012084
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The Bigger the Crime, the Smaller the Chance of a Fair Trial?

Abstract: This article discusses evidence exclusion under Swiss, Dutch and the ECtHR’s case law. It is shown that different national rules can still lead to similar outcomes. This can be explained by the influence of the ECtHR’s case law and by common normative underpinnings of evidence law. In all systems there are cases of strict exclusion of evidence (e.g., torture). If evidence cannot be strictly excluded courts apply a balancing approach. They consider among other factors the seriousness of the crime. Illegally obt… Show more

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“…136 Zudem sollen die Strafbehörden für Verfahrensrechtsverletzungen bestraft und von künftigen Verletzungen abgehalten werden, indem rechtswidrig erhobene Beweise nicht gegen den Beschuldigten verwertet werden dürfen, was dem fairen Verfahren dient. 137 Überdies ist Häring der Auffassung, dass der Gedanke, einen offensichtlich Unschuldigen zu verurteilen, weil entlastende Beweise nicht verwertet werden dürfen, unerträglicher erscheint als der Gedanke, einen offensichtlich Schuldigen mangels verwertbarer Beweise freizusprechen. 138 Schliesslich hält das Kantonsgericht Graubünden fest, dass dem Grundsatz, wonach eine Verurteilung nur erfolgen darf, wenn der Beschuldigte sich in objektiver und subjektiver Hinsicht nach-____________________________ weislich tatsächlich schuldig gemacht hat, grundlegende Bedeutung zukommt.…”
Section: (Straf-)rechtswidrig Erlangteunclassified
“…136 Zudem sollen die Strafbehörden für Verfahrensrechtsverletzungen bestraft und von künftigen Verletzungen abgehalten werden, indem rechtswidrig erhobene Beweise nicht gegen den Beschuldigten verwertet werden dürfen, was dem fairen Verfahren dient. 137 Überdies ist Häring der Auffassung, dass der Gedanke, einen offensichtlich Unschuldigen zu verurteilen, weil entlastende Beweise nicht verwertet werden dürfen, unerträglicher erscheint als der Gedanke, einen offensichtlich Schuldigen mangels verwertbarer Beweise freizusprechen. 138 Schliesslich hält das Kantonsgericht Graubünden fest, dass dem Grundsatz, wonach eine Verurteilung nur erfolgen darf, wenn der Beschuldigte sich in objektiver und subjektiver Hinsicht nach-____________________________ weislich tatsächlich schuldig gemacht hat, grundlegende Bedeutung zukommt.…”
Section: (Straf-)rechtswidrig Erlangteunclassified