“…Auf die im Rahmen der Bemessung schubbeanspruchter Wandscheiben zusätzlich noch zu führenden Nachweise des Biegedrucks infolge exzentrischer Druckbeanspruchung, der maximal zulässigen Randdehnung und des Aufreisens des Querschnittes wird in diesem Beitrag nicht weiter explizit eingegangen und stattdessen auf die entsprechenden Artikel in diesem Heft von Graubner/ Jäger [4] und Hoffmann/Schöps [5] verwiesen. …”