“…Und auch in "Wirtschaft und Verfassung" spielt der Eigenwert einzelstaatlicher politischer Gestaltungskompetenz bei der sehr knappen Behandlung der amerikanischen Urteile zur negative Commerce Clause keine Rolle. 42 In der detaillierten Analyse der Rechtsprechung zum substantive und economic Due Process dominiert zwar die Kritik an der ideologischen Fehlinterpretation der nach dem Bürgerkrieg eingeführten Grundrechte, 43 aber deren prinzipieller Vorrang vor der einzelstaatlichen Gesetzgebung wird keineswegs in Frage gestellt. Solange also die Grundrechtsqualität der Wirtschaftsfreiheiten nicht durch eine "Verfassungsrevolution" oder durch Vertragsänderung aufgehoben wird, 44 kann eine Kritik der europäischen Rechtsprechung sich nur auf die Anwendung des Verhältnismäßigkeits-Tests beziehen.…”