2009
DOI: 10.1007/s00481-009-0002-2
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Verbindlichkeit der Patientenverfügung im Urteil ihrer Verfasser

Abstract: In der ursprünglichen Fassung dieses Artikels ist die Affiliation des vierten Autors versehentlich falsch angegeben worden. Herr Karlo Heßdörfer ist für den Christophorus Hospiz Verein e.V. in München tätig und nicht-wie behauptet-für den Christophorus Hospiz Verein in Erding.

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“…3. Verbindlichkeit der PV Jox et al befragten Verfasser_innen von PV darüber, welchen Grad an Verbindlichkeit sie sich für die Geltung ihrer Vorsorgeverfügung wünschen [27,28]. Sie stellten fest, dass sich diesbezüglich weder bei lebensbedrohlich noch nicht-lebensbedrohlich Erkrankten ein Unterschied zwischen Männern und Frauen finden ließ.…”
Section: Präferenzen Bezüglich Situationen Von Autonomieverlustunclassified
“…3. Verbindlichkeit der PV Jox et al befragten Verfasser_innen von PV darüber, welchen Grad an Verbindlichkeit sie sich für die Geltung ihrer Vorsorgeverfügung wünschen [27,28]. Sie stellten fest, dass sich diesbezüglich weder bei lebensbedrohlich noch nicht-lebensbedrohlich Erkrankten ein Unterschied zwischen Männern und Frauen finden ließ.…”
Section: Präferenzen Bezüglich Situationen Von Autonomieverlustunclassified