2021
DOI: 10.33196/juridikum202102018301
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Verfolgung, Flucht, Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft

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“…Ab 1933 wurde ausgebürgert, wer im Ausland "Österreich feindliche Handlungen" setzte, unterstützte oder förderte oder sich zu solchen Zwecken ins Ausland oder generell ohne Ausreisegenehmigung ins Deutsche Reich begab. 65 (Stiller 2021). Die österreichischen Regelungen zur Ausbürgerung waren jenen des nationalsozialistischen Deutschland nachempfunden, die ebenfalls 1933 nur wenige Monate zuvor eingeführt worden waren.…”
Section: Erleichterte Einbürgerungunclassified
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“…Ab 1933 wurde ausgebürgert, wer im Ausland "Österreich feindliche Handlungen" setzte, unterstützte oder förderte oder sich zu solchen Zwecken ins Ausland oder generell ohne Ausreisegenehmigung ins Deutsche Reich begab. 65 (Stiller 2021). Die österreichischen Regelungen zur Ausbürgerung waren jenen des nationalsozialistischen Deutschland nachempfunden, die ebenfalls 1933 nur wenige Monate zuvor eingeführt worden waren.…”
Section: Erleichterte Einbürgerungunclassified
“…Damit ist für den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht nur ausschlaggebend, ob jemand eine weitere Staatsbürgerschaft (nach den Gesetzen des anderen Staats) rechtmäßig erworben hat, sondern auch, unter welchen Bedingungen und Umständen der Erwerb stattgefunden hat. (Stiller 2021); Regelungen für einen Wiedererwerb durch die Verfolgten selbst bestanden eingeschränkt seit 1945, die schwer zu erfüllenden Voraussetzungen hierfür wurden allerdings erst 1993 gestrichen (Kolonovits 2004, 76-196).…”
Section: Entzug Der öSterreichischen Staatsbürgerschaftunclassified