Zusammenfassung: Hintergrund: Zum 01.10.2023 ist ohne weitere Übergangsfrist die Novellierung des § 64 StGB, der die Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher mit Suchterkrankungen im Maßregelvollzug regelt, in Kraft getreten. Die Neufassung ist deutlich restriktiver als die bisherige Regelung und bringt für den psychiatrischen Gutachter und Kliniker einige Neuerungen mit sich. Ziel: Wesentliche Neuerungen für den forensischen Gutachter werden dargestellt. So muss zur Frage des Vorliegens und des Schweregrads einer Substanzkonsumstörung, möglicher Folgeschäden, dem Zusammenhang der Störung mit der Anlasstat und den Erfolgsaussichten einer möglichen Unterbringung nach § 64 StGB Stellung genommen werden. Relevante Aspekte der Novellierung werden dargestellt. Schlussfolgerung: Die Novellierung wird zu erheblichen Veränderungen in der Begutachtung und Rechtsprechung führen.