2005
DOI: 10.1055/s-2005-916690
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Vitamin K und chronisch-degenerative Skeletterkrankungen

Abstract: Vitamin K and chronically degenerative skeletal diseasesAmong other micronutrients, vitamin K plays an important role for bone health. Beside its role for the biological activity of several coagulation factors it is an essential factor for the bone matrix protein osteocalcin and other proteins (bone GLA proteins) of the bone metabolism. Dietary vitamin K is usually inadequate to maximize serum osteocalcin carboxylation and also subclinical vitamin K insufficiency may result in reduced activity of the bone matr… Show more

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“…1 Satz 2 AktG vereinzelt auch mit dem Begriff der Legal Judgment Rule umschrieben wird. Danach hat der Geschäftsführer eine Binnenhaftung nicht zu befürchten, wenn die Rechtslage auch nach sorgfältiger Rechtsermittlung unklar bleibt und der Geschäftsleiter sich je nach Auffassung unter mehreren in Betracht kommenden Auslegungsergebnissen je für eine Rechtsauffassung entschieden hat, die "vertretbar" 365 , "nicht geradezu unvertretbar" 366 , "am besten vertretbar" 367 oder mindestens "annähernd gleichwertig vertretbar" 368 ist wie die übrigen Rechtsauffassun-bb) gen. 369 Zu befürworten ist hierunter allein diejenige Ansicht, die für eine schlichte Vertretbarkeitsauffassung plädiert, da alle darüber hinausgehenden Anforderungen nur für zusätzliche Rechtsunsicherheit sorgen werden und dem Geschäftsleiter damit wohl eher Steine als Brot geben.…”
Section: Einordnung Der Verschiedenen Ansichtenunclassified
“…1 Satz 2 AktG vereinzelt auch mit dem Begriff der Legal Judgment Rule umschrieben wird. Danach hat der Geschäftsführer eine Binnenhaftung nicht zu befürchten, wenn die Rechtslage auch nach sorgfältiger Rechtsermittlung unklar bleibt und der Geschäftsleiter sich je nach Auffassung unter mehreren in Betracht kommenden Auslegungsergebnissen je für eine Rechtsauffassung entschieden hat, die "vertretbar" 365 , "nicht geradezu unvertretbar" 366 , "am besten vertretbar" 367 oder mindestens "annähernd gleichwertig vertretbar" 368 ist wie die übrigen Rechtsauffassun-bb) gen. 369 Zu befürworten ist hierunter allein diejenige Ansicht, die für eine schlichte Vertretbarkeitsauffassung plädiert, da alle darüber hinausgehenden Anforderungen nur für zusätzliche Rechtsunsicherheit sorgen werden und dem Geschäftsleiter damit wohl eher Steine als Brot geben.…”
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