“…Eine Woche vor dem Delikt wurde der Patient das letzte Mal bei seinem Psychiater vorstellig, ohne dass dieser etwas von den Drohungen des Patienten wusste. Anhand der deutlich erkennbaren Risikofaktoren wäre es, wie von Kröber und Hodgins gefordert, empfehlenswert, Instrumente zur Einschätzung des künftigen Gewalt-oder Kriminalitätsrisikos, wie sie bereits in der forensischen Psychiatrie als Standard eingesetzt werden, auch in der Allgemeinpsychiatrie anzuwenden[16,17]. Beim Vergleich der Ergebnisse dieser Studie mit der Studie von Rink[21], im Rahmen deren Fälle aus den Jahren 1947-1971 nachbeurteilt wurden, zeigten sich bezüglich eindeu-Gleichwohl ergibt sich aus den beschriebenen Gemeinsamkeiten der genannten Fälle und unter Einbeziehung des jetzigen Wissensstandes die Empfehlung, folgende Merkmale bei schizophrenen Patienten als Warnhinweise für eine mögliche Eskalation in Richtung eines schweren Gewaltdelikts zu berücksichtigen: Verfolgungswahn, akustische Halluzinationen (insbesondere imperative Stimmen), Abbruch der Neuroleptikaeinnahme, Todesdrohungen sowie Gewaltdelikte in der Vorgeschichte.…”