Zusammenfassung
Ziel der Studie Die alveoläre Echinokokkose (AE) ist in
Österreich, der Schweiz und Deutschland (DACh) eine seltene Erkrankung,
welche durch eine Infektion mit dem Parasiten Echinococcus multilocularis
hervorgerufen werden kann. Ziel der Arbeit ist die Darstellung von Unterschieden
im Erfassungs- und Meldesystem der alveolären Echinokokkose in
Österreich, der Schweiz und Deutschland und der Beschreibung der
epidemiologischen Entwicklungen und deren Trends.
Methodik Im Rahmen eines Epidemiologischen Updates am 06. September 2019
in Ulm, Deutschland diskutierten Experten und Repräsentanten
über Unterschiede im Melde- und Erfassungssystem sowie über die
aktuelle epidemiologische Situation.
Ergebnisse In Österreich besteht seit 2004 nach §1 Abs. 1
eine namentliche Meldepflicht nach dem Epidemiegesetz 1950 (EpidemieG) und der
Verordnung gemäß der anzeigepflichtig übertragbarer
Krankheiten für Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle
für eine alveoläre Echinokokkose. Nach §7 Abs. 3
Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht für Deutschland seit 2001
ebenfalls eine Meldepflicht, allerdings nichtnamentlich. Zusätzlich
stehen in beiden Ländern nationale Register bereit, welche für
die Beantwortung wissenschaftlicher Fragen genutzt werden können. In der
Schweiz besteht seit 1997 keine Meldepflicht mehr für die humane
alveoläre Echinokokkose. Derzeit bestehen Bestrebungen für die
zeitnahe Implementierung eines nationalen Registers für die
alveoläre Echinokokkose in der Schweiz. Trotz unterschiedlicher Melde-
und Erfassungssysteme zeigt sich für DACh ein ähnlicher
epidemiologischer Trend.
Schlussfolgerungen In Österreich, der Schweiz und Deutschland
zeigt sich ein leicht steigender Trend von humanen Erkrankungsfällen mit
alveolärer Echinokokkose. Die direkte Vergleichbarkeit ist aufgrund
unterschiedlicher Meldepflichten und deren Strukturen eingeschränkt und
erlaubt häufig nicht die gemeinschaftliche Beantwortung
wissenschaftlicher Fragestellungen zur Diagnostik, Behandlung und
Versorgung.