1953
DOI: 10.1007/bf00535596
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Zur quantitativen Bestimmung von Benzylalkohol

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“…719 So spiele insbesondere das Kriterium der Zumutbarkeit nicht nur für die Auslegung der telemedienrechtlichen Vorschriften eine Rolle, sondern müsse im Rahmen der allgemeinen Verschuldensprüfung erneut herangezogen werden. 720 Nur wenn die Voraussetzungen der Haftungsprivilegien nicht vorliegen, kann es überhaupt zu einer Doppelprüfung kommen. Dann aber fällt eine in die Systematik der allgemeinen Haftungsgrundlagen integrierte Prüfung der telemedienrechtlichen Vorschriften nicht unbedingt schmaler aus als eine zweistufige Beurteilung.…”
Section: Notwendigkeit Einer Doppelprüfungunclassified
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“…719 So spiele insbesondere das Kriterium der Zumutbarkeit nicht nur für die Auslegung der telemedienrechtlichen Vorschriften eine Rolle, sondern müsse im Rahmen der allgemeinen Verschuldensprüfung erneut herangezogen werden. 720 Nur wenn die Voraussetzungen der Haftungsprivilegien nicht vorliegen, kann es überhaupt zu einer Doppelprüfung kommen. Dann aber fällt eine in die Systematik der allgemeinen Haftungsgrundlagen integrierte Prüfung der telemedienrechtlichen Vorschriften nicht unbedingt schmaler aus als eine zweistufige Beurteilung.…”
Section: Notwendigkeit Einer Doppelprüfungunclassified
“…Grund ist, dass auch bei einer Verankerung der Haftungsprivilegien auf Tatbestandsebene die Zumutbarkeit häufig auf Verschuldensebene erneut Berücksichtigung finden muss, um festzustellen, ob den Diensteanbieter der Vorwurf eines zumindest fahrlässigen Verhaltens trifft. 721 Vorabprüfung als Garant für eine rechtssichere Lösung Auch die Vorschriften des TMG dienen dazu, eine lediglich akzessorische Haftung zu begrenzen. Sie normieren die Voraussetzungen für die Zuordnung bestimmter Verletzungserfolge zur Verantwortlichkeitssphäre der am Informationsmittlungsvorgang beteiligten Diensteanbieter und regeln eine besondere, da online-spezifische Form mittelbarer Verantwortlichkeit.…”
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