Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) hat 2012 das neue Psychotherapeutenverfahren eingeführt, um eine frühzeitige professionelle Hilfe zu ermöglichen. Vorgestellt werden die Regelungen im Psychotherapeutenverfahren mit den Qualifikationsanforderungen an die Netzwerk-Psychotherapeuten und den Rahmenbedingungen für den Verfahrensablauf sowie die Rolle der Psychotrauma-Ambulanzen der BG-Kliniken. Aufgabe des Unfallversicherungsträgers und auch des D-Arztes ist es, die Betroffenen mit psychischen Symptomen zeitnah zu identifizieren und die Netzwerk-Psychotherapeuten in die Behandlung einzubinden. Hauptdiagnosen im Psychotherapeutenverfahren Auch bei Ereignissen mit hohem psychischen Traumatisierungspotenzial treten bei der Mehrzahl der Betroffenen keine überdauernden gesundheitlichen Folgen auf [1]. Bei einigen Personen entwickeln sich hingegen ereignisnah psychische Symptome, die eine frühzeitige professionelle psychotherapeutische Versorgung erfordern, um Komplikationen bzw. eine Chronifizierung zu verhindern [2]. Diese Fälle gilt es frühzeitig zu identifizieren. Zum Spektrum der psychischen Störungen nach Arbeitsunfällen zählen v. a. die akute Belastungsreaktion, Anpassungsstörungen, spezifische Phobie, posttrau
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