2010
DOI: 10.1007/s00129-010-2649-7
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Zur Strafbarkeit der postmortalen Befruchtung

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“…Aus der Zusammenschau der Normen im ESchG ergibt sich mithin, dass der Gesetzgeber unterschieden hat zwischen der Beendigung des Befruchtungsvorgangs mit "Verschmelzung" der Kerne und Vorgängen, die lediglich "auf die Erzeugung der entsprechenden Vorkerne gerichtet" 137 sind. Damit führt allein die unterschiedliche Zielrichtung der einzelnen Vorschriften zu keinem anderen Ergebnis138 . Der den Deputierten des 114.…”
unclassified
“…Aus der Zusammenschau der Normen im ESchG ergibt sich mithin, dass der Gesetzgeber unterschieden hat zwischen der Beendigung des Befruchtungsvorgangs mit "Verschmelzung" der Kerne und Vorgängen, die lediglich "auf die Erzeugung der entsprechenden Vorkerne gerichtet" 137 sind. Damit führt allein die unterschiedliche Zielrichtung der einzelnen Vorschriften zu keinem anderen Ergebnis138 . Der den Deputierten des 114.…”
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