Ziel: Zum einen werden Veränderungen des Erwerbsstatus der Klienten in ambulanten und stationären Suchthilfeeinrichtungen von 2007 bis 2011 beschrieben sowie ausgewählte Hauptdiagnosen (HD) miteinander verglichen. Zum anderen erfolgt für das Datenjahr 2009 eine Gegenüberstellung von soziodemographischen und epidemiologischen Parametern von Klienten, die arbeitslos nach SGB II oder SGB III waren (ALO), mit Klienten, die erwerbstätig waren. Methodik: Es handelt sich um eine Reanalyse der Daten von Klienten aus der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS). Im ambulanten Bereich lag die Zahl der betrachteten Fälle mit dokumentierter HD pro Jahr zwischen 107.041 aus 720 Einrichtungen (2007) und 155.276 aus 779 Einrichtungen (2009); im stationären Setting zwischen 24.586 aus 147 Einrichtungen (2007) und 39.329 aus 189 Einrichtungen (2010). Eine Sonderauswertung des Jahres 2009, die ausschließlich Klienten beinhaltet, die in den letzten sechs Monaten vor Betreuungsbeginn arbeitslos waren, enthält 55.479 Fälle aus 779 ambulanten sowie 13.792 Fälle aus 157 stationären Einrichtungen. Ergebnisse: Zwischen 2007 und 2011 ist der Anteil der arbeitslosen Klienten im ambulanten Setting um ca. einen Prozentpunkt gesunken (2011: 39,1 %) und im stationären Bereich um ca. einen Prozentpunkt gestiegen (2011: 48,5 %). Am höchsten liegt der Anteil der Arbeitslosen bei Klienten mit HD Opioide (ambulant: 59,9 %; stationär: 64,7 %). In allen untersuchten HD übersteigt der Anteil der SGB-II-Arbeitslosen diejenigen der SGB-III-Arbeitslosen mit mindestens 80 % zu 20 % bei weitem. Die stärkste Veränderung lässt sich bei Klienten mit HD Stimulanzien in stationären Suchthilfeeinrichtungen beobachten (+13,7 Prozentpunkte). In den DSHS-Daten aus dem Jahr 2009 waren die Anteile arbeitsloser Klienten bei folgenden Variablen höher als die der erwerbstätigen Klienten: alleinlebende Klienten und Klienten in prekärer Wohnsituation (ohne Wohnung, Notunterkünfte), Klienten ohne abgeschlossene Hochschul- oder Berufsausbildung, mit problematischen Schulden, sowie wiederbehandelte Klienten. Der Anteil der regulären Beendigungen dagegen liegt bei arbeitslosen Klienten 13,3 Prozentpunkte (ambulant) und 10,9 Prozentpunkte (stationär) niedriger als bei erwerbstätigen Klienten. Schlussfolgerungen: Die vorliegenden Daten zeigen, dass soziale Ressourcen unter den arbeitslosen Klienten stärker eingeschränkt sind als bei der erwerbstätigen Suchthilfeklientel. Die Indikatoren für Rückfallquoten deuten auf eine schlechtere Prognose für diese Klienten hin. Daher sollten zum einen Angebote zur (Re‐) Integration in den Arbeitsmarkt im Sinne von Ausbildungen und suchtpräventiven Maßnahmen beibehalten und ggf. verfeinert werden. Zum anderen scheinen für Klienten ohne berufliche Perspektive spezielle rückfallpräventive Maßnahmen angezeigt, die ohne den Faktor berufliche (Re‐) Integration auskommen. Wertvoll könnten sich in diesem Zusammenhang noch intensivere Kooperationen zwischen Suchthilfeeinrichtungen, (Berufs‐) Schulen, Arbeitsagenturen, Jobcenter, Schuldnerberatungen sowie Jugend- und Sozialämtern erweisen.
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