Fragestellung: Bildung stellt einen wesentlichen Faktor für das Gesundheitsverhalten dar. Während hohe Bildung als protektiver Faktor für die Gesundheit gesehen wird, scheint niedrige Bildung mit gesundheitsriskanterem Verhalten verbunden zu sein. Substanzkonsum gilt als eine dieser gesundheitsschädlichen Verhaltensweisen. Klienten aus ambulanten und stationären Suchthilfeeinrichtungen werden hinsichtlich ihres Bildungsstatus und den Hauptdiagnosen untersucht, um der Frage nachzugehen, inwieweit sich diese Zusammenhänge auch innerhalb der untersuchten Population widerspiegeln. Als globales Maß wird dabei der Zusammenhang zwischen Bildungsstand und Behandlungserfolg betrachtet. Methodik: Datengrundlage bilden die Routinedaten der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) 2010, zwei Sonderauswertungen der DSHS sowie der Mikrozensus der deutschen Bevölkerung 2010. Innerhalb der DSHS-Daten werden zwei Gruppen (hoch und niedrig gebildete Personen) untersucht. Ergebnisse: Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung zeigt sich in der DSHS ein höherer Anteil von Personen mit niedrigem Bildungsstand. Innerhalb der untersuchten Population weisen Personen mit niedrigem Bildungsstand häufiger Hauptdiagnosen im Bereich illegaler Substanzen auf, während bei Personen mit hohem Bildungsstand Hauptdiagnosen im Bereich legaler Substanzen häufiger sind. Ein hohes Bildungsniveau ist zudem mit besseren Behandlungsergebnissen und geringeren Behandlungsabbrüchen assoziiert. Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse sprechen für Bildung als wichtigen Faktor im Zusammenhang mit Substanzabhängigkeit. Unterschiede in der Bildungsverteilung innerhalb der Hauptdiagnosegruppen sowie Unterschiede im Verlauf und Ergebnis der Behandlung in Abhängigkeit des Bildungsstandes erweisen sich hier als bedeutsam für die Versorgung von Personen in Einrichtungen der Suchthilfe.
Zusammenfassung. Ziel: Cannabis ist in Deutschland die am häufigsten konsumierte illegale Droge. In Suchthilfeeinrichtungen machen Personen mit einer cannabisbezogenen Störung die zweitgrößte Gruppe aller Klienten aus. Ziel ist es, Veränderungen in der Inanspruchnahme von Suchthilfe aufgrund cannabisbezogener Probleme darzustellen und Besonderheiten der behandelten Cannabiskonsumenten, insbesondere Unterschiede zwischen ambulant und stationär Behandelten, herauszuarbeiten. Methodik: Es handelt sich um eine deskriptive Analyse der Daten von Personen aus ambulanten und stationären Suchtberatungs-/-behandlungseinrichtungen in Deutschland, die im Rahmen der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) dokumentiert wurden. Im Datenjahr 2013 lag die Zahl der betrachteten Fälle im ambulanten Bereich bei n = 163.865 aus 822 Einrichtungen und im stationären Bereich bei n = 41.395 Fällen aus 200 Einrichtungen. Ergebnisse: Der Anteil der Personen mit einer primären Cannabisproblematik in Einrichtungen der Suchthilfe ist im Verlauf ambulant von 6,4 % (2000) auf 15,4 % (2013) und stationär von 1,1 % (2000) auf 7,1 % (2013) gestiegen. Personen mit einer cannabisbezogenen Störung zeichnen sich durch junges Alter, geringes Bildungsniveau und hohe Arbeitslosigkeit aus. Im Vergleich zu anderen Hauptdiagnosen (HD) zeigt sich ein früher Erstkonsum und Störungsbeginn. Vor allem stationär weisen Cannabispatienten eine hohe Zusatzbelastung durch multiplen Substanzkonsum auf. Ein vergleichsweise hoher Anteil kommt aufgrund gerichtlicher Auflagen in die Behandlung (ambulant: 29,9 %, stationär: 27,6 %) und etwa zwei Drittel zeigen nach Behandlungsende eine Verbesserung ihrer Suchtproblematik (ambulant: 64,0 %, stationär: 64,0 %). Schlussfolgerungen: Der deutlich gestiegene Anteil der Klienten mit HD Cannabis an allen Klienten ist vermutlich durch die gestiegene Zahl spezieller Programme zur Behandlung cannabisbezogener Störungen und ein stärkeres Bewusstsein über die Behandlungsbedürftigkeit problematischen Cannabiskonsums bedingt. Das geringe Bildungsniveau, die problematische berufliche Situation sowie die geringe Selbstständigkeit der Cannabisklienten sind vermutlich auf das unterdurchschnittliche Alter zurückzuführen, weshalb besonders Maßnahmen zur Erarbeitung einer psychosozialen Perspektive, wie z. B. Kooperationen mit Sozialämtern, Jugendhilfe und Arbeitsagenturen notwendig sind.
Ziel: Zum einen werden Veränderungen des Erwerbsstatus der Klienten in ambulanten und stationären Suchthilfeeinrichtungen von 2007 bis 2011 beschrieben sowie ausgewählte Hauptdiagnosen (HD) miteinander verglichen. Zum anderen erfolgt für das Datenjahr 2009 eine Gegenüberstellung von soziodemographischen und epidemiologischen Parametern von Klienten, die arbeitslos nach SGB II oder SGB III waren (ALO), mit Klienten, die erwerbstätig waren. Methodik: Es handelt sich um eine Reanalyse der Daten von Klienten aus der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS). Im ambulanten Bereich lag die Zahl der betrachteten Fälle mit dokumentierter HD pro Jahr zwischen 107.041 aus 720 Einrichtungen (2007) und 155.276 aus 779 Einrichtungen (2009); im stationären Setting zwischen 24.586 aus 147 Einrichtungen (2007) und 39.329 aus 189 Einrichtungen (2010). Eine Sonderauswertung des Jahres 2009, die ausschließlich Klienten beinhaltet, die in den letzten sechs Monaten vor Betreuungsbeginn arbeitslos waren, enthält 55.479 Fälle aus 779 ambulanten sowie 13.792 Fälle aus 157 stationären Einrichtungen. Ergebnisse: Zwischen 2007 und 2011 ist der Anteil der arbeitslosen Klienten im ambulanten Setting um ca. einen Prozentpunkt gesunken (2011: 39,1 %) und im stationären Bereich um ca. einen Prozentpunkt gestiegen (2011: 48,5 %). Am höchsten liegt der Anteil der Arbeitslosen bei Klienten mit HD Opioide (ambulant: 59,9 %; stationär: 64,7 %). In allen untersuchten HD übersteigt der Anteil der SGB-II-Arbeitslosen diejenigen der SGB-III-Arbeitslosen mit mindestens 80 % zu 20 % bei weitem. Die stärkste Veränderung lässt sich bei Klienten mit HD Stimulanzien in stationären Suchthilfeeinrichtungen beobachten (+13,7 Prozentpunkte). In den DSHS-Daten aus dem Jahr 2009 waren die Anteile arbeitsloser Klienten bei folgenden Variablen höher als die der erwerbstätigen Klienten: alleinlebende Klienten und Klienten in prekärer Wohnsituation (ohne Wohnung, Notunterkünfte), Klienten ohne abgeschlossene Hochschul- oder Berufsausbildung, mit problematischen Schulden, sowie wiederbehandelte Klienten. Der Anteil der regulären Beendigungen dagegen liegt bei arbeitslosen Klienten 13,3 Prozentpunkte (ambulant) und 10,9 Prozentpunkte (stationär) niedriger als bei erwerbstätigen Klienten. Schlussfolgerungen: Die vorliegenden Daten zeigen, dass soziale Ressourcen unter den arbeitslosen Klienten stärker eingeschränkt sind als bei der erwerbstätigen Suchthilfeklientel. Die Indikatoren für Rückfallquoten deuten auf eine schlechtere Prognose für diese Klienten hin. Daher sollten zum einen Angebote zur (Re‐) Integration in den Arbeitsmarkt im Sinne von Ausbildungen und suchtpräventiven Maßnahmen beibehalten und ggf. verfeinert werden. Zum anderen scheinen für Klienten ohne berufliche Perspektive spezielle rückfallpräventive Maßnahmen angezeigt, die ohne den Faktor berufliche (Re‐) Integration auskommen. Wertvoll könnten sich in diesem Zusammenhang noch intensivere Kooperationen zwischen Suchthilfeeinrichtungen, (Berufs‐) Schulen, Arbeitsagenturen, Jobcenter, Schuldnerberatungen sowie Jugend- und Sozialämtern erweisen.
To assess the safety of nonselective intraarterial digital subtraction angiography (DSA) performed from a transbrachial approach with 4-French-catheters, the complications occurring in 158 examinations were studied. Two patients developed local thrombosis and in four patients there were temporary pulse deficits. Three brachial artery catheterisations were unsuccessful due to transient arterial spasm. Our data support the conclusion that nonselective transbrachial DSA is a safe and accurate method, easily employed in an outpatient population.
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