ZusammenfassungTerrorismus ist ein nicht nur politisch, sondern auch politikwissenschaftlich umstrittener Begriff. Das liegt in dem Umstand begründet, dass mit der Kennzeichnung politischer Gewalt als Terrorismus eine Wertung verbunden ist: Terrorismus gilt als illegitime Gewalt – im Gegensatz zu Widerstand, der gleichfalls illegal ist, aber als legitim verstanden wird. Die gängigen wissenschaftlichen Terrorismusdefinitionen versuchen diese Wertung auszublenden und definieren Terrorismus als Taktik und damit als Mittel zum Zweck; der Analyse bzw. Auswahl empirischer Phänomene aber geht eine Wertung notwendig voraus. Der vorliegende Beitrag schlägt demgegenüber eine Konzeption von Terrorismus vor, die die Ziele und damit die Frage nach der Legitimation politischer Gewalt systematisch miteinbezieht. Die vorgeschlagene Konzeptualisierung nimmt das Selbstverständnis von Akteuren politischer Gewalt, die die von ihnen verübte Gewalt notwendig als legitim, mithin als Widerstand, begreifen müssen, zum Ausgangspunkt und misst die Berechtigung dieser Selbstzuschreibung anhand der klassischen Rechtfertigung gewaltsamen Widerstands. Der vorliegende Beitrag entwickelt auf dieser Grundlage einen mehrstufigen Maßstab zur Unterscheidung legitimer und illegitimer politischer Gewalt, der von den moralischen Überzeugungen der Akteure abstrahiert.
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