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Für den europäischen Einigungsprozess bedeutete sie einen Quantensprung, die Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957. 1 Mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) signalisierten die sechs Montanunionstaaten ihre grundsätzliche politische Bereitschaft, den Weg der Integration auf supranationaler Ebene durch neue völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen fortzusetzen. Einen solchen Erfolg hatten die meisten westeuropäischen Politiker zweieinhalb Jahre zuvor kaum für möglich gehalten. Nach dem Debakel vom 30. August 1954, als der Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und damit das Projekt einer Europäischen Politischen Gemeinschaft am Votum der französischen Nationalversammlung gescheitert war, standen die Sechs vor einem integrationspolitischen Scherbenhaufen. In einer besonderen historischen Konstellation kamen dann die Römischen Verträge zustande 2 und bilden seitdem ein solides Fundament, auf dem die Europäische Union fest verankert steht. Um so berechtigter ist die Frage nach den langfristigen integrativen Wirkungen, die von den Verträgen auf die Gemeinschaftsentwicklung ausgingen. Woraus bestanden die Stützpfeiler, auf denen sich die europäische Einigung in den vergangenen fünf Jahrzehnten mühsam, aber dennoch kontinuierlich weiterentwickeln konnte?
Formal vorgesehen -so lautet eine jüngst in der Öffentlichkeit verbreitete Ansicht des Präsidenten des Bundesarchivs 1 -dürfte es sie in Parteiarchiven nicht geben: amtliche Akten und als Verschlusssachen eingestufte amtliche Schriftstücke. Und dennoch sind sie in reichlicher Zahl dort überliefert. Angesichts der erheblichen Schwierigkeiten der Bundesregierung mit der systematischen Deklassifizierung und Zur-Verfügung-Stellung von VS-Schriftgut für die Jahre seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis zum Jahr 1994 und zunehmende Forderungen der publizistischen Öffentlichkeit und der wissenschaftlichen Forschung, Zugang zu solchen Dokumenten zu erhalten, die jenseits der obligatorischen 30-Jahressperrfrist immer noch unter Verschluss sind, lohnt sich eine nähere Beschäftigung mit dieser Frage. Bereits im Juni 2010 widmete sich die vom Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Rheinland, in Düsseldorf veranstaltete Tagung zum Thema "Geheimschutz transparent? Verschlusssachen in staatlichen Archiven" 2 dieser Problematik. 3 Artikel in der FAZ 4 , im "Spiegel", ein Bericht in der Sendung Kulturzeit von 3SAT 5 und die Forderung der Journalistin Gaby Weber, die mit juristischen Mitteln und einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht versucht, sich Zugang zu solchen Dokumenten zu erstreiten und pauschal die Abgabe * Aktualisierte und leicht erweiterte Fassung des Vortrags auf dem Deutschen Archivtag am 23. September 2011 in Bremen. Ursprüngliche Fassung veröffentlicht in: VdA -Mitteilungen der Fachgruppe 6 -36 (2012), S. 21-32. 1 Dazu das Interview von Susanne Rost mit dem Präsidenten des Bundesarchivs: "Wir würden den Nachlass mit Kusshand nehmen", in: Berliner Zeitung, 17. Juli 2014; http://www. berliner-zeitung.de/politik/bundesarchiv--wir-wuerden-den-nachlass-mit-kusshand-nehmen-,10808018,27873498.html (Abruf: 30. Juli 2014). 2 Tagungsbericht von Andreas Pilger: Geheimschutz transparent? Verschlusssachen in staatlichen Archiven, 16. Juni 2010, in: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=3154 (Abruf: 30. Juli 2014). 3 Dazu Jens Niederhuber/Uwe Zuber: Verschlusssachen in staatlichen Archiven (Veröffentlichung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 34). Essen 2010 sowie die Rezension des Bandes von Dominik Rigoll, in: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/ 2011-3-166 (Abruf: 30.
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