No statistically significant differences in treatment efficacy were detected between 20 Gy IF radiotherapy and 1X (COPP + ABVD) chemotherapy following CR after six cycles of alternating chemotherapy in patients with advanced-stage HD. However, limited observations in a non-randomized cohort indicate that patients without consolidation treatment of CR after 6 cycles of chemotherapy may have an elevated risk of relapse.
Eine inklusive Arbeitswelt ist eine bedeutende Grundlage für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Leben in der Gesellschaft. Durch die gesetzliche Verankerung und praktische Implementation der Schwerbehindertenvertretung (SBV) als betriebliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung kann betriebliche Inklusion gestaltet werden. Auf Grundlage einer Befragung von 1552 Vertrauenspersonen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in deutschen Betrieben und Dienststellen zeigt dieser Beitrag, dass ihre Arbeit durch eine große Nähe zu ihrer Zielgruppe gekennzeichnet ist und sie eine wichtige Repräsentanz- und Unterstützungsfunktion ausüben. Verdeutlicht wird auch, dass das Handeln und der Handlungsspielraum der SBV durch die Erwartungen und Interessen verschiedener Akteur*innen – u. a. jener der schwerbehinderten Kolleg*innen, der Unternehmensleitung und des Betriebs-/Personalrats – geprägt sind. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Rollenkonflikte, die es durch gezielte Weiterbildungen zu bearbeiten gilt.
Zusammenfassung
Ziel der Studie Die Schwerbehindertenvertretung hat eine
Schlüsselrolle bei der Verwirklichung behinderungsgerechter und
inklusiver Arbeitsbedingungen. Durch das Bundesteilhabegesetz wurde dem Rechnung
getragen und die Rechte der Schwerbehindertenvertretung wurden ausgebaut. Ziel
der vorliegenden explorativen Analyse ist es, die veränderte
Rechtsstellung aus Perspektive der Schwerbehindertenvertretung zu beleuchten und
Herausforderungen in der praktischen Anwendung der gesetzlichen Neuerungen sowie
nicht berücksichtigte Bedarfe aufzudecken. Vor dem Hintergrund, dass
Forschung zur Implementation und Evaluation der Sozialgesetzgebung Kernelemente
der Rehabilitationsforschung sind, soll eine Lücke zwischen der
rechtlichen Implementation und der praktischen Anwendung geschlossen und der
Prozess einer lernenden Gesetzgebung vorangebracht werden.
Methodik Deutschlandweit wurden 1552 Schwerbehindertenvertretungen
schriftlich mittels Online-Survey befragt. Für die vorliegende Analyse
wurden vorrangig die Antworten zu Herausforderungen für die
Schwerbehindertenvertretung mit Hilfe der inhaltlich strukturierenden
qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz ausgewertet und anhand der
gesetzlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz analysiert.
Ergebnisse Das Bundesteilhabegesetz wird aus Sicht der
Schwerbehindertenvertretungen kritisch gewürdigt. Die Umfragedaten
verdeutlichen, dass die Schwerbehindertenvertretungen die gesetzlichen
Änderungen in Teilen als nicht umfassend genug bewerten. Einzelne
Regelungen, wie die Heranziehung von Stellvertretern und -vertreterinnen und die
Absenkung der Freistellungsgrenze, sind nicht weitreichend genug und betreffen
nur die Teilgruppe der Vertretungen in großen Betrieben. Bei anderen
Rechten wie dem Informations- und Anhörungsrecht fehlen
Sanktionsmöglichkeiten bei Nicht-Anwendung der Gesetze durch den
Arbeitgeber. Die Einführung der Unwirksamkeitsklausel in Bezug auf
Kündigungen wird als nicht ausreichend bewertet.
Schlussfolgerung Zwar werden die Rechte der Schwerbehindertenvertretung
durch das Bundesteilhabegesetz ausgebaut, doch gibt es noch Herausforderungen
bei der Umsetzung, der Präzisierung und der Verbindlichkeit der
einzelnen Neuerungen, die es im Sinne einer lernenden Gesetzgebung zu beachten
und weiter zu diskutieren gilt. Auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse bedarf
es eines weiteren Einbezugs der Schwerbehindertenvertretungen, um
Ansätze zur zielgerichteten Optimierung in der Anwendung sowie der
Ausgestaltung der gesetzlichen Neuerungen ableiten zu können.
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