Ziel der Studie 2008 trat in Hessen das Hessische Kindergesundheitsschutz-Gesetz in Kraft. Seither ist die Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 verpflichtend. Die Umsetzung des Gesetzes obliegt dem Hessischen Kindervorsorgezentrum (HKVZ), welches Eltern und Erziehungsberechtigte zu den anstehenden Untersuchungen (U4 bis einschließlich U9) einlädt. Um eine Rückmeldung bezüglich dessen Arbeit und Informationen über die Akzeptanz des Gesetzes zu erhalten, wurde erstmals im Rahmen des Qualitätsmanagements eine Befragung der Eltern und Erziehungsberechtigten durch das HKVZ durchgeführt. Hierbei wurden folgende Fragestellungen geklärt: Wie ist die Akzeptanz der gesetzlich verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen bei hessischen Eltern? Wie steht es um den Bekanntheitsgrad und die Limitierung des Gesetzes? Methodik Zusätzlich zur Einladung für die U7a haben alle Eltern und Erziehungsberechtigten im Rahmen der Befragung einen Fragebogen erhalten, den sie ausgefüllt und portofrei an das HKVZ zurücksenden sollten. Es handelte sich um eine schriftliche und anonyme Befragung. Die Auswertung erfolgte im HKVZ. Ergebnisse Besonders hervorzuheben sind 3 resultierende Ergebnisse: Die Frage, ob im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung gesundheitliche Probleme beim Kind festgestellt wurden, beantworteten 8,94% der Eltern und Erziehungsberechtigten mit „Ja“. Daraus ließe sich schließen, dass bei nahezu jedem neunten im Rahmen einer Vorsorge untersuchten Kind gesundheitliche Problematiken festgestellt wurden. Angegebene Gründe für eine verpasste Vorsorgeuntersuchung waren vergleichsweise trivial. 96,53% der Befragten hatten bisher keine Vorsorgeuntersuchung verpasst, nur 2,88% beantworteten diese Frage mit „Ja“ und 0,59% haben hier keine Angaben gemacht. Als häufigster Grund für eine verpasste Untersuchung wurde mit 1,59% angegeben, dass diese einfach „vergessen“ wurde. Mit 1,12% wurden in der Kategorie „sonstiges“ eine Erkrankung des Kindes, sowie Auslandsaufenthalte als häufigste Gründe für eine verpasste Vorsorgeuntersuchung genannt. Bei 0,35% war der Grund Schwierigkeiten bei der Terminvereinbarung mit dem Arzt. Der Bekanntheitsgrad des Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetzes lag bei 94,12% der Befragten. Die positiven Bewertungen der durch das HKVZ versendeten Briefe (84,06% gut bis sehr gut) spiegelt die Akzeptanz des Gesetzes wieder. Im Hinblick auf weitere Zahlen bezüglich der Effektivität der klinischen Kindervorsorgeuntersuchungen, zeigt die Limitierung der Studie, dass es wichtig wäre, in diesem Kontext weitere klinische Versorgungsforschungsstudien durchzuführen.
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