22Canaris, damals Assistent bei Karl Larenz in München, ihm zu einer Arbeit im Steuerrecht geraten. 1 Bekannte empfahlen ihm, es in Köln zu versuchen.Joachim Lang kam mir gerade recht. Seit einigen Jahren lief ich mit einem Aphorismus des Rechtslehrers Hans J. Wolff im Kopf herum: "Rechtswissenschaft ist systematisch oder sie ist nicht." Für das Steuerrecht sah ich die Aufgabe darin, aus dem Konglomerat vieler einzelner Steuern, aus dem Sammelsurium von Details ein systematisches Gedankengebäude zu zimmern. Ich bereitete einen "systematischen Grundriss Steuerrecht" vor, wobei mir eine Anfang 1969 erschienene Schrift von C.-W. Canaris zugute kam: "Systemdenken und Systembegriff in der Jurisprudenz". Mit Joachim Lang wurde ich über das Thema "Systematisierung der Steuervergünstigungen" einig. Joachim Lang hatte sich bei seiner Vorbereitung auf die steuerrechtliche Klausur im bayerischen Assessorexamen in das Steuerrecht eingearbeitet. Er blieb während des Sommersemesters 1969 in Köln, um sein steuerrechtliches Wissen für die Arbeit an der Dissertation zu erweitern und zu vertiefen. Er besuchte einschlägige Lehrveranstaltungen und erschloss sich die steuerwissenschaftliche Grundlagenliteratur. Dabei beeindruckte ihn besonders das 1933 in dritter Auflage erschienene Lehrbuch von Albert Hensel. Je länger Joachim Lang sich mit dem Steuerrecht beschäftigte, desto mehr faszinierte es ihn, nahm es ihn gefangen. Um alle Lesefrüchte und neuen Eindrücke zu verwerten, ließ er sich mit der Doktorschrift Zeit. 1970 nahm Joachim Lang als Beamter des höheren Dienstes eine Tätigkeit beim Finanzamt Düsseldorf-Nord auf und arbeitete in den Abendstunden und an den Wochenenden an seiner Dissertation. 1971 hielt ich vor nordrheinwestfälischen Steuerberatern einen Vortrag über meine Steuersystematisierungsvorstellungen. Joachim Lang, der den Vortrag angehört hatte, schrieb mir darauf einen Brief, in dem er schilderte, wie sehr er mit meinen Grundauffassungen übereinstimme. Das war der Beginn einer wohl eher seltenen Symbiose rechtswissenschaftlichen Denkens. Etwa zwei Jahre nach seinem Eintritt in die Finanzverwaltung wurde Joachim Lang in das Bundesfinanzministerium abgeordnet, um dort an einer Systematisierung des Steuerrechts für das Projekt JURIS zu arbeiten. Nach der Promotion im Sommersemester 1973 bot ich Joachim Lang eine Assistentenstelle mit der Möglichkeit der Habilitation an. Zu diesem Zweck beurlaubte ihn die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung. Joachim Lang forschte acht Jahre lang am Kölner Institut für Steuerrecht. Während dieser Zeit arbeiteten wir eng und freundschaftlich zusammen. Neben einer Reihe von Schriften zu Grundsatzthemen des Steuerrechts entstand Joachim Langs Habilitationsschrift "Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer", in der er die "Rechtssystematischen Grundlagen steuerlicher Leistungsfähigkeit im deutschen Einkommensteuerrecht" (so der Untertitel) umfassend aufarbeitete. Obgleich es seinerzeit kaum steuerrechtliche Lehrstühle gab, wurde Joachim Lang ein halbes Jahr nach seiner Habilitation im ...
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