ZusammenfassungEine für die Arbeitsverfassung der DDR wichtige Institution waren die in den Betrieben gebildeten Konfliktkommissionen. Ihnen kamen Beratungs- und Entscheidungsaufgaben zu, die sich sowohl auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten als auch auf die Ahndung von inner- und außerbetrieblich begangenen Vergehen und Verfehlungen der Beschäftigten bezogen. Die flächendeckende Praxis eines entjustizialisierten betrieblichen Vorverfahrens erschien 1990 vielen erhaltenswert; dennoch erfuhren die im selben Jahr durch Gesetz eingeführten „Schiedsstellen für Arbeitsrecht“ nur wenig Akzeptanz und sind heute nicht mehr existent. Dieser Widerspruch zwischen positiver Prognose und mehrfach betontem Bedarf an außergerichtlichen Konfliktregelungsmechanismen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten und schnellem tatsächlichen Ende eines solchen Mechanismus erklärt sich vor allem im doppelfunktionalen Verständnis der ehemaligen Konfliktkommissionen als einerseits „Interessenvertretung der Werktätigen“ und andererseits „Organe der Erziehung und Selbsterziehung“. Auf der Basis unserer empirischen Daten soll der Versuch unternommen werden, die These der Doppelfunktionalität zu untermauern und Ausblicke für die künftige Nutzung der Konfliktkommissionserfahrungen zu geben.
scite is a Brooklyn-based organization that helps researchers better discover and understand research articles through Smart Citations–citations that display the context of the citation and describe whether the article provides supporting or contrasting evidence. scite is used by students and researchers from around the world and is funded in part by the National Science Foundation and the National Institute on Drug Abuse of the National Institutes of Health.
customersupport@researchsolutions.com
10624 S. Eastern Ave., Ste. A-614
Henderson, NV 89052, USA
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
Copyright © 2025 scite LLC. All rights reserved.
Made with 💙 for researchers
Part of the Research Solutions Family.