Alle Manuskripte sind direkt an die Schriftleitung zu richten. Grundsätzlich werden nur solche Arbeiten angenommen, die vorher weder im Inland noch Im Ausland veröffentlicht worden sind. Die Manuakripte dürfen auch nicht gleichzeitig anderen Blättern zum Abdruck angeboten werden. -Mit der Annahme des Manuskriptes erwirbt der Verlag die ausschließliche Nutzung an allen Verwertungsrechten Im Sinne der § 5 if. des Urheber. rechtsgesetzes, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Ubersetzung. -Kein Teil der Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages über den in § 53 und 54 des Urheberrechtsgesetzee guzogenen Rahmen hinaus verwertet werden. Ist gewerblichen Unter. nehmen die Anfertigung einer fotomechanischen Vervielfältigung (Fotokopie, Mikrokopie) für den innerbetrieblichen Gebrauch nach Maßgabe des zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Bundesverbar.d der Deutschen Industrie abgeschlossenen Rahmenabkommens gestattet. so sind die Gebühren durch Wertmarken zu entrichten. Für jedes Fotokopierblatt ist eine Marke im Betrag von DM 0.10 zu verwenden. Die
sind direkt an die Schriftleitung zu richten, sie dürfen itht gleichzeitig anderen Blättern zum Abdrudc angeboten werden. -Mit der Annahme des Manuskriptes erwirbt der Verlag das ausschließliche Redit der Vervielfältigung, gewerbsmäßigen Verbreitung und Ubersetzung der in dieser Zeitschrift zum Abdrud gelangten Beiträge. Der Verlag erwirbt weiter das Redit der Verwendung des Manuskriptes für fremdspradilidie Ausgaben. Kein Teil dieser Zeitschrift darf in irgendeiner Form, audi nicht durdi Fotokopie, Mikrofilm oder irgendein anderes Verfahren ohne schriftliche Genehmigung. des Verlages reproduziert werden; Jedoch wird gewerblichen Unternehmen die Anfertigung einer fotomedianisdien Vervielfältigung (Fotokopie, Mikrokopie) für den innerbetrieblichen Gebrauch nach Maßgabe des zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Bundesverband der Deutschen Industrie abgeschlossenen Rahmenabkommens gestattet. Werden die Gebühren durch Wertmarken entrichtet so Ist für jedes Fotokopierblatt eine Marke im Betrag von DM 0.10 zu verwenden. -Die Aufnahme dieser Zeitschrift In Lesezirkel ist nicht gestattet.
sind direkt an die Schriftleitung zu richten; grundsätzlich werden nur solche Arbeiten angenommen, die vorher weder im Inland noch im Ausland veröffentlicht worden sind, selbst wenn es sich dabei nur um einen Kurzbericht gehandelt hat. Die Manuskripte dürfen audi nicht gleichzeitig anderen Blättern zum Abdruck angeboten werden. -Mit der Annahme des Manuskriptes erwirbt der Verlag das ausschließliche Recht der Vervielfältigung, Verbreitung und Ubersetzung der in dieser Zeitschrift zum Abdruck gelangten Beiträge. Der Verlag erwirbt weiter das Recht der Verwendung des Manuskriptes für fremdsprachliche Ausgaben. Kein Teil dieser Zeitschrift darf in irgendeiner Form, auch nicht durch Fotokopie, Mikrofilm oder irgendein anderes Verfahren ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert werden; jedoch wird gewerblichen Unternehmen die Anfertigung einer fotomechanischen Vervielfältigung (Fotokopie, Mikrokopie) für den innerbetrieblichen Gebrauch nach Maßgabe des zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Bundesverband der Deutschen Industrie abgeschlossenen Rahmenabkommens gestattet. Werden die Gebühren durch Wertmarken entrichtet, so ist für jedes Fotokopierblatt eine Marke im Betrag von DM 0.10 zu verwenden. -Die Aufnahme dieser Zeitschrift in Lesezirkel ist nicht gestattet.
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