Zusammenfassung Fragestellung: Welche ethischen und juristischen Rahmenbedingungen und Problemsituationen bestehen in der Anwendung pflegerischer und ?rztlicher Ma?nahmen der k?nstlichen Ern?hrung? Material und Methodik: Die Literaturrecherche erfolgte zu den Stichworten k?nstliche Ern?hrung, enterale Ern?hrung, orale Ern?hrungssupplemente, parenterale Ern?hrung, Ethik und Recht. Eine Evidenzbewertung der Literatur war mit den im klinischen Bereich ?blichen Methoden nicht m?glich. Der Textentwurf der Arbeitsgruppe wurde sowohl bei der ersten Konsensus-Konferenz als auch dem gesamten Plenum der Leitliniengruppe zur Diskussion gestellt. Die R?ckmeldungen wurden ber?cksichtigt und der Text schlie?lich von allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe und den Mitgliedern des DGEM Steering Committee konsentiert. Ergebnisse: Die Hilfe bei der nat?rlichen Nahrungsaufnahme ist integraler Bestandteil einer angemessenen pflegerischen F?rsorge. F?r ern?hrungstherapeutische Ma?nahmen stehen verschiedene Substrate und unterschiedliche Wege der k?nstlichen Nahrungszufuhr zur Verf?gung. Wie bei jeder ?rztlichen Intervention bedarf es sowohl einer entsprechenden Indikation, welche vor dem Hintergrund eines angemessenen Behandlungszieles beurteilt werden muss als auch einer Einwilligung des Patienten bzw. seines Stellvertreters. Schlussfolgerung: Das Kapitel ?Ethik und Recht? behandelt ?bergreifende Regeln, Probleme und Grenzfragen, die f?r die Sicherheit und Orientierung des Entscheidens und Handelns bei der Anwendung k?nstlicher Ern?hrung in allen medizinischen Gebieten von Bedeutung sind. Es verweist auf die Notwendigkeit der Festlegung von Therapiezielen sowie der Indikationsstellung im Einzelfall und auf die Bedeutung des Patientenwillens.
Am 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft getreten. Die Debatte um einige Regelungsbereiche, wie beispielsweise das Neugeborenenscreening, reißt nicht ab. Ein Aspekt des Gesetzes ist im Rahmen der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland unter neuen Vorzeichen zu diskutieren: Das-international bislang einzigartige-Verbot der pränatalen Diagnostik so genannter spätmanifestierender Erkrankungen, die erst nach der Vollendung des 18. Lebensjahres ausbrechen. In diesem Beitrag möchten wir Hinweise zur differenzierten Diskussion dieser in §15(2) GenDG bestimmten Verbotsnorm liefern. Obgleich Argumente, insbesondere das Recht auf Nichtwissen des geborenen Kindes, für ein solches Verbot sprechen, kommen wir aufgrund der medizinischen Sachlage und nach einer Analyse der Pro-und Kontraargumente aus ethischer und rechtlicher Sicht zu dem Schluss, dass ein generelles Verbot der pränatalen Diagnostik spätmanifestierender Erkrankungen im Sinne der Zielsetzung womöglich insuffizient ist sowie in der Begründung Inkonsistenzen zum bereits bestehenden Regelwerk aufweist, und lenken daher den Blick auf unter Umständen bessere Alternativen.
Das erstmals im Januar 2003 in der Leitlinie Enterale Ernährung veröffentlichte Kapitel liegt hier in aktualisierter Fassung vor. Vorangestellt sind erstens in Betracht der gleichzeitigen Erstveröffentlichung des Geriatriekapitels einige Aussagen zu besonderen Erfordernissen bei geriatrischen Patienten; das Ethik-RechtKapitel selbst bezieht sich auf alle Lebens-und Krankheitssituationen auch auûerhalb der Geriatrie. Zweitens werden Aspekte der Rechtslage dargestellt, die sich durch das einschlägige BGHUrteil vom 17. März 2003 ergeben haben. Ernährung im Alter ist in ethischer Hinsicht vielschichtig. Erstens wird bei älteren Menschen die Nahrungsaufnahme teils beschwerlich und die Nahrungsvielfalt wird reduziert. Die ärzt-liche Sorge um eine in Qualität und Quantität angemessene Ernährung hat eine zentrale Bedeutung zur Bewahrung von Gesundheit und Lebensqualität für die älteren Menschen. Hinzukommend folgt aus dem Umstand, dass wir Menschen im normalen Leben die Ernährung zu einem Grundvergnügen kultiviert haben, die ethische Verpflichtung für die Ernährungsmedizin, die Ernährung soweit irgend möglich als Mittler für ein positives Lebensgefühl zu gestalten.Zweitens ist gelegentlich festzustellen, dass im höheren Alter mit fortgeschrittener Hinfälligkeit und angesichts von Vereinsamung und Zukunftsleere Menschen keinen Lebenswillen mehr haben und dann die Nahrungs-und Flüssigkeitsaufnahme einstellen um zu sterben. Sofern nicht eine vorübergehende psychische Depression oder eine behandlungsbedürftige neurologische Erkrankung vorliegen, ist Ernährungstherapie dann nur als Alternative gerechtfertigt, wenn für den Betroffenen damit zugleich eine realistische Perspektive verbesserter Lebensqualität eröffnet wird, in die dieser auch einwilligt. Wenn ein Patient, der seinen Willen nicht mehr klar zu artikulieren vermag, einen durchgängig aufrechterhaltenen deutlichen Widerstand gegen die Ernährungstherapie zeigt, ist auf diese Behandlungsoption zu verzichten.Drittens die Ernährungstherapie dient bei geriatrischen Patienten häufiger nicht der vorübergehenden, sondern der dauerhaften Sicherstellung der Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit bis zum Lebensende. Dabei kann die Ernährungstherapie in einer chronisch auf den Tod zulaufenden Entwicklung zwar theoretisch bis in die Terminalphase indiziert sein. Wenn sich aber schon in den vorangehenden Phasen der Krankheitsentwicklung zeigt, dass dadurch der Sterbeprozess verlängert wird, ist die Indikation kritisch zu überprüfen. Gegenüber der akutmedizinischen Anwendung unterscheidet sich die ¹Ernährung auf das LeLeitlinie Enterale Ernährung der DGEM und DGG:
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