Χαριστήριον εἰς Johannes Nollé, τὸν τῆς ΓΕΦΥΡΑΣ συγκτίστην Ein Teil der antiken Objekte des Kunsthandwerks trägt Signaturen, mit denen-wie auch in der Neuzeit-die Atelierbesitzer gemeint sein dürften; diese müssen nicht notgedrungen mit den ausführenden Künstlern/Handwerkern identisch sein 1 ; die beiden Hauptgründe, den Namen der Ateliereigner anzugeben, waren der Stolz über die gelungene Herstellung 2 und eine mögliche Werbungsintention 3. Warum allerdings manche Werke signiert sind, viele andere dagegen nicht, ist eine bis heute ungeklärte Frage. Im Folgenden sollen schwerpunktmäßig die Quellen zu den Bildhauern und Bronzegießern betrachtet werden, da diesbezüglich die Überlieferungslage aufgrund der vielen literarischen und epigraphischen Nachrichten befriedigend ist 4-ganz im Gegensatz zu den übrigen Gattungen des Kunsthandwerks 5. Obwohl zahlreiche Bildhauer mit römischen Namen durch Literatur und Inschriften überliefert sind 6 , ist auffälligerweise die überwiegende Mehrzahl der aus Italien stammenden Signaturen im Zusammenhang mit Werken der Stein-oder Bronzeplastik in griechischer Sprache gehalten 7 ; zumindest die Auftraggeber derartiger meist kostspieliger Opera gehörten zu einer