1988
DOI: 10.1515/zfsoz-1988-0503
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Die Disziplinierung der Gastarbeiternachkommen durch Organe der Strafrechtspflege

Abstract: ZusammenfassungVon den Nachkommen der Arbeitsmigranten aus Südeuropa wird erwartet, daß sie auf dem Arbeitsmarkt die Funktion erfüllen, die auch ihren Eltern zugewiesen wurde. Da sie aufgrund eines gestiegenen Anspruchsniveaus seltener bereit sind, unqualifizierte Arbeiten zu verrichten, sind zu ihrer Disziplinierung und der Förderung der Arbeitsmoral spezifische Maßnahmen erforderlich, die sie in sozial unterprivilegierten Positionen halten. Eine wichtige Funktion erfüllt im Rahmen dieser Degradierungszeremon… Show more

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“…Auf der Basis einer Auswertung von staatsanwaltlichen Ermittlungsakten wurde argumentiert, dass die Höherbelastung der jungen Ausländer in der PKS primär darauf basiere, dass sie infolge eines generalisierten Verdachts intensiver beobachtet und dadurch vermehrt auch Bagatellstrafsachen zur Anzeige gebracht werden (Mansel 1988(Mansel , 1989.…”
Section: Kriminalität Im Zerrbild Der Statistikunclassified
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“…Auf der Basis einer Auswertung von staatsanwaltlichen Ermittlungsakten wurde argumentiert, dass die Höherbelastung der jungen Ausländer in der PKS primär darauf basiere, dass sie infolge eines generalisierten Verdachts intensiver beobachtet und dadurch vermehrt auch Bagatellstrafsachen zur Anzeige gebracht werden (Mansel 1988(Mansel , 1989.…”
Section: Kriminalität Im Zerrbild Der Statistikunclassified
“…Erwiesen sich bei der Analyse Mitte der 1980er Jahre beim Vergleich zwischen jungen männlichen Deutschen, Türken und Italienern noch vorwiegend die Geringfügigkeit und das fehlende öffentliche Verfolgungsinteresse als ausschlaggebend für die über-proportional häufigere Einstellung der Verfahren gegenüber Ausländern (Mansel 1986(Mansel , 1988, so hat sich aktuell die Sachlage etwas verändert.…”
Section: Die Staatsanwaltliche Erledigungsentscheidungunclassified
“…§ 45 JGG überproportional häufig wegen Geringfügigkeit und/oder wegen fehlenden öffentlichen Verfolgungsinteresses durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurden, woraus gefolgert wurde, dass gegen sie häufiger als gegen Einheimische auf Grund von Bagatelldelikten Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden(Mansel 1988(Mansel , 1989. 500 staatsanwaltlichen Ermittlungsakten wurde ermittelt, dass die Verfahren gegen die jungen Türken und Italiener auf der Basis des § 153 StPO bzw.…”
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