2.1 Betriebliche Gleichstellungspolitik in der Bundesverwaltung als Teil der nationalen Geschlechterregimes Aus der Vogelperspektive ist die betriebliche Gleichstellungspolitik für den Bundesdienst ein relativ überschaubarer Teil eines Geschlechterregimes. Doch als politische Institution mit Vorbildfunktion trägt die Bundesverwaltung erheblich dazu bei, das gesellschaftliche Geschlechterverhältnis zu prägen, zu reproduzieren oder auch zu verändern. Dabei erlaubt der Regimebegriff in besonderem Maße, komplexe Prozesse und Wechselwirkungen zwischen den Geschlechterarrangements aller gesellschaftlicher Teilbereiche sowie die Einwirkungsmöglichkeiten öffentlicher Politik bzw. die Möglichkeiten und Grenzen öffentlicher Steuerung sichtbar zu machen (Betzelt 2007: 5f.). Ein Geschlechterregime ist sehr viel umfassender als unser Untersuchungsgegenstand, die Bundesverwaltung als Spezialgebiet der öffentlichen Verwaltung. So definieren Rosenberger und Sauer auf der Grundlage eines politikwissenschaftlichen Regimebegriffs als Geschlechterregime "die informelle und formelle Herrschaftsorganisation politischer Macht entlang der Geschlechterlinie. Ein Geschlechterregime umfasst sowohl Institutionen, Organisationen wie auch Normen und Diskurse." (Rosenberger/Sauer 2004: 259