Vielen gilt das Familienrecht heute als ähnlich kompliziert wie das Steuerrecht. Auch auf Juristinnen und Juristen mache das Familienrecht den Eindruck eines "juristischen Dickichts". 1 Die beratende Praxis hat dies längst zu einem Verkaufsargument umgemünzt: Sieht man die Internetseiten von familienrechtlichen Fachanwaltskanzleien durch, wird mit der Kompliziertheit des Familienrechts gezielt um Mandate geworben. Etwas anders ist die Resonanz im akademischen Schrifttum. Hier wird die Kompliziertheit des Familienrechts eher im Grundton der Klage vorgebracht, 2 verbunden mit der Sorge, wie sichergestellt werden kann, dass bei Richterinnen und Richtern, Jugendämtern und Betreuern der nötige familienrechtliche Fachverstand vorhanden ist. 3 Diese Klage über die Kompliziertheit des Familienrechts stützt sich auf viele Beobachtungen. Im ersten Atemzug werden zumeist das Unterhaltsrecht und das Recht des Versorgungsausgleichs genannt. Das deutsche Unterhaltsrecht weise eine im internationalen Vergleich einmalige "Tatbestandsfülle und Normendichte" auf 4 und sei "überkomplex" geworden. 5 Auch der Versorgungsausgleich gilt als "schwer zu bewältigen", 6 sogar als "gefürchtet". 7 Im Güterrecht steht es nur auf den ersten Blick besser, nämlich wenn man von den unübersichtlichen Ausgleichsmechanismen des sogenannten Nebengüterrechts und der weit gespannten richterli-1.