ZusammenfassungDie Cochlea-Implantat (CI)-Versorgung hat seit ihrer Einführung eine
nicht zu erwartende Entwicklung und Verbreitung erfahren. Neben den
technischen Möglichkeiten hat sich auch die Indikationsstellung
deutlich gewandelt. Beispiele hierfür sind die Versorgung sehr
junger oder sehr alter Menschen, die bilaterale Versorgung oder auch die
Nutzung des Restgehörs für eine kombiniert
elektrisch-akustische Stimulation (EAS). Diese Entwicklung ist weiterhin
sehr dynamisch und bietet enorme Möglichkeiten für die
Hörrehabilitation betroffener Patienten. Sie stellt aber
gleichzeitig auch erhebliche Ansprüche an die Sicherstellung einer
qualitativ am Optimum orientierten Versorgung der Leistungserbringer. In den
letzten Jahren hat eine intensive Diskussion stattgefunden, die die
Zielsetzung hatte, Qualitätsparameter zu definieren, die als
Eckpunkte einer CI-Versorgung dienen sollten. Diese orientierten sich
zunächst an der Beschreibung eines festgelegten Ablaufs einer
CI-Versorgung und damit an den Teilaspekten einer Prozess-, Struktur- und
Ergebnisqualität zur Qualitätssicherung. Praktische
Umsetzung erfuhren diese Erwägungen u. a. in dem
„Weißbuch CI-Versorgung“ und dem Konzept eines
„Nationalen CI-Registers“ der DGHNO-KHC. Neben einer
inhaltlich orientierten, innerhalb der Fachgesellschaft DGNHNO-KHC
geführten Diskussion, zeigen inzwischen auch Kostenträger
Ansätze, auf den Prozess einer CI-Versorgung Einfluss zu nehmen
(QuInCI-Initiative der Techniker Krankenkasse). Auch von Seiten des
Gesetzgebers sind hierzu Maßnahmen in Vorbereitung, die die
CI-Versorgung unmittelbar betreffen werden
(„Implantateregister-Gesetz“). Die hier vorgelegte Arbeit
soll den derzeitigen Wissensstand der Qualitätssicherung in der
CI-Versorgung darstellen und eine Standortbestimmung für Deutschland
im Vergleich zu anderen Ländern vornehmen.