“…Aufgrund der geschaffenen Strukturen muss es auch weiterhin das Ziel sein, dass Hauptverantwortung bei der Versorgung gefäßkranker Patienten bei der Gefäßchirurgie liegt. Bestätigt wird diese Forderung auch durch die Vorgaben des gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), dass Aortenaneurysmen in Zukunft nur noch in Krankenhäusern behandelt werden dürfen, die eine jederzeitige gefäßchirurgische Kompetenz nachweisen können [39]. Die Weiterentwicklung endovaskulärer Therapieverfahren, welche die Behandlungsstrategien vaskulärer Erkrankungen in den letzten Jahren einschneidend verändert haben und die zu einer Verringerung der Behandlungsinvasivität als auch mit einem verkürzten Krankenhausaufenthalt einhergehen, erfordert vom Gefäßchirurgen den Erwerb profunder Kenntnisse auf diesem Gebiet [4,8,10,23,50,51].…”