Technische Innovationen können einerseits neue Märkte eröffnen und Problemlösungen aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen liefern, andererseits aber auch bspw. Fragen der Umwelt-und/oder Sozialverträglichkeit auf kurzen, mittleren und langen Zeitskalen aufwerfen. Aufgabe der Technikfolgenabschätzung ist, sowohl die positiven und negativen Folgen und Nebenfolgen wenn möglich schon frühzeitig aufzuzeigen, damit die positiven Folgen und Nebenfolgen gezielt gefördert und die negativen Auswirkungen einer Innovation bewusst gemildert oder gar verhindert werden können. Allerdings setzt dies voraus, dass erstens einigermaßen verlässliche Aussagen über die Zukunft getroffen werden können und zweitens, dass regulatorische Maßnahmen zur Vermeidung negativer und Förderung positiver Folgen auch ihre Adressaten finden. Am Beispiel der ubiquitären Informationsund Kommunikationstechnologie wird jedoch gezeigt, dass diese Voraussetzungen oft gar nicht erfüllt werden können. Dies ergibt sich aus den Innovationstypen, die im Bereich der IuK-Technologie oft vorliegen ebenso wie aus dem Collingridge-Dilemma. Beide Faktoren mindern die Verlässlichkeit von Prognosen. Außerdem finden regulatorische Maßnahmen oft ihre Adressaten nicht, da die gesellschaftlichen Subsysteme, in denen Innovationen stattfinden, immer weniger klar umrissen sind und mit klassischen Regulierungsmaßnahmen wie Gesetzen kaum mehr erreicht werden können.