Zusammenfassung: In der 50-jährigen Geschichte der EU ist das Verständnis von Geschlechtergleichheit ständig ausgeweitet und verändert worden. Der Beitrag untersucht diese Metamorphose in zwei Schritten. Mit Bezug auf das ökonomische Interesse an Lohngleichheit wird deren Kodifizierung (1957) im Kontext einer globalen Erwartungsstruktur rekonstruiert. Globale Normen werden allerdings nicht automatisch "übertragen". Daher nehmen wir im zweiten Schritt einen Ebenenwechsel vor und fragen nach deren Deutung und Umsetzung im europäischen System. Die Analyse macht deutlich, dass die erfolgreiche Institutionalisierung der Gleichberechtigungsnormen aufs Engste an die institutionelle Struktur des supranationalen Systems gekoppelt ist: Sie sind durch die Leitidee des Gemeinsamen Marktes legitimiert, durchgesetzt werden sie mit der genuin supranationalen Autorität. Die Ergebnisse zeigen, dass in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Europa, zunächst ohne feministische Agenda, eine neue supranationale Referenzstruktur für Gleichberechtigung entsteht, die die nationale Ebene überlagert. Der Beitrag schlägt vor, die weltgesellschaftliche sowie auch die geschlechtersoziologische Perspektive hierfür systematisch zu öffnen.Als am 25. März 1957 sechs westeuropäische Staaten die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) gründeten, vereinbarten sie in den Römischen Verträgen auch ein geschlechterpolitisches Prinzip. Sie verpflichteten sich dazu, "den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit" (Art. 119) anzuwenden und die Errichtung des Gemeinsamen Marktes eng daran zu koppeln.Dieses Verständnis von Gleichheit ist in den letzten 50 Jahren neu gefasst und erheblich erweitert worden. Von der Nachkriegszeit bis heute hat dieser Grundsatz verschiedene Metamorphosen erfahren. Er ist in Verträgen verankert, rechtlich neu interpretiert, sozial differenziert und politisch ausgeweitet worden. War 1957 noch allgemein von "gleicher Arbeit" die Rede, ist dieser Begriff inzwischen als "gleichwertige Arbeit" konkretisiert und ausgedeutet worden. Heute schließt Gleichbehandlung Sanktionen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ein, aber auch Regelungen, die über Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jg. 59, Heft 4, 2007, S. 565-588. * Für wertvolle Kommentare danken wir zwei anonymen Gutachtern sowie Gerdien Jonker, Claudia Kraft, Helge Peukert, Joerg Roessel und Gerhard Wegner.globalen Ebene wahrzunehmen wie auch ein größerer Einfluss von Grundrechten. Gegenwärtig ist das Gewicht der in den Anti-Diskriminierungsrichtlinien verankerten Ansprüche noch nicht abzusehen und ungewiss ist, welche Bedeutung diese für das "Schicksal" der Geschlechtergleichheit haben (vgl. Wobbe und Biermann 2008: 5. Kap.). Ob diese neuere Entwicklung eine Gabelung des Pfades der EU-Gleichberechtigung darstellt, ist weiteren Studien vorbehalten.
LiteraturAlter, Karen J., 1998: Who are the Masters of the Treaty? European Governments and the European