ZusammenfassungAusgehend von der Feststellung, dass es nicht unerhebliche Akzeptanzprobleme familiengerichtlicher Entscheidungen gibt (z. B. die Tatsache, dass etwa die Hälfte der getrenntlebenden Elternteile keinen Kindesunterhalt zahlt), fragt der Beitrag mit Blick auf Luhmanns These von der „Legitimation durch Verfahren“ nach den Ursachen hierfür. Anhand einer Analyse des inhaltlichen Deutungswandels im Familienrecht, der besonderen prozessrechtlichen Regelungen familiengerichtlicher Verfahren sowie einer explorativen ethnografischen Untersuchung der familiengerichtlichen Praxis kann gezeigt werden, dass es sich nicht um rechtsförmige Verfahren im Sinne Luhmanns handelt, sondern eher um Verhandlungen mit dem Ziel einer konsensuellen Einigung. Darüber hinaus wird gezeigt, dass anders als es die geschlechtsneutral formulierten familienrechtlichen Normen vermuten lassen, in Familiengerichtsverfahren nach wie vor tradierte Standards der Geschlechterdifferenzierung formuliert und stabilisiert werden.