Im folgenden Kapitel wird zuerst ein Überblick über die wesentlichen juristischen und kostentheoretischen Grund lagen gegeben.
Aufbauend auf baubetriebswirtschaftlichen Grundlagen wurden im ersten Teil dieses Beitrages zwei neue Verfahren – das Herstellkosten/Bauzeit‐ und Kapazitätsauslastungs‐Verfahren – zur Ermittlung der Höhe der AGK bei Mehrvergütungsansprüchen nach § 2 Abs. 5 und 6 sowie § 6 Abs. 6 VOB/B vorgestellt. Weiterhin wurde für die beiden bereits existierenden Bauleistungs‐ und Bauzeit‐Ansätze eine baubetriebswirtschaftliche Analyse durchgeführt. Darüber hinaus wurden für die beiden neuen Verfahren zur Ermittlung der AGK‐Mehrvergütungsansprüche mit und ohne zusätzlichen Bauzeitanspruch neue Berechnungsmethoden entwickelt [1], die in diesem Beitrag anhand von typischen, jedoch vereinfachten Zahlenbeispielen verifiziert und mit den beiden bestehenden Ansätzen verglichen werden.Im Ergebnis bestätigt sich dabei, dass sowohl das Herstellkosten/Bauzeit‐ als auch das Kapazitätsauslastungs‐Verfahren aus baubetriebswirtschaftlicher Sicht in allen Fällen schlüssige und konsequente Resultate liefern und daher einen wichtigen Beitrag zur Lösung der AGK‐Problematik bei Mehrvergütungsansprüchen leisten können.Application of the manufacturing costs/construction time‐method and the capacity utilization‐method for the determination of general costs at claim requests according to VOB/BBased on construction business management characteristics there were two new methods – the manufacturing costs/construction time and the capacity utilization method – for the determination of general costs at claim requests according to § 2 clause 5 and 6 as well as § 6 clause 6 VOB/B introduced. Furthermore two already in the jurisdiction considered methods – the construction work related and the construction time related method – were analyzed.Both newly developed methods will be validated on the basis of four typical construction claim cases and compared with the two already in the jurisdiction considered methods – the construction work related and the construction time related method – concerning the determination of general costs at claim requests.As result it is confirmed that the manufacturing costs/construction time and the capacity utilization method deliver – from construction business management characteristics point of view – conclusive and consequent results, which may provide a significant contribution to the solution of the determination of the correct amount of general costs at claim requests.
Insbesondere bei Behinderungsansprüchen nach der VOB/B gibt es in der Fachliteratur bezüglich der Berücksichtigung der Höhe der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) keine einheitliche Meinungsbildung; ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass komplexe juristische, kostentheoretische und baubetriebswirtschaftliche Anforderungen zu berücksichtigen sind. Nachdem die baubetriebswirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für einen neuen Lösungsansatz bereits in [1, 2] beschrieben wurden, wird nun in diesem Beitrag dargestellt, wie diese Erkenntnisse in zwei neue ganzheitliche baubetriebswirtschaftliche Verfahren zur Ermittlung der Höhe der AGK bei Mehrvergütungsansprüchen – das Herstellkosten/Zeiteinheit‐Verfahren (Verhältnis‐Verfahren) und das Kapazitätsauslastungs‐Verfahren – überführt werden können. Ergebnis dieser Betrachtung ist, dass AGK entgegen der bisherigen Praxis bei Mehrvergütungsansprüchen ohne zusätzlichen Bauzeitanspruch nach § 2 Abs. 5 oder 6 VOB/B nicht mehr vergütet werden sollten. Dagegen werden, vereinfachend betrachtet, die AGK bei Mehrvergütungsansprüchen mit zusätzlichem Bauzeitanspruch nach § 6 Abs. 6 VOB/B im Ergebnis über das Verhältnis des zusätzlichen vertraglichen Bauzeitanspruchs zur vertraglichen Soll‐Bauzeit – unter Beachtung von Korrekturfaktoren – berücksichtigt. New estimation methods for the determination of general costs at claim requests according to § 2 clause 5 and 6 as well as § 6 clause 6 VOB/B Particularly in claim disputes concerning delay in construction time caused by the client based on the V0B/B there is no consistent opinion concerning the consideration of the appropriate amount of general costs in the claims; mainly because this issue is quite complex with legal, cost theoretical and construction business management characteristics to be considered. After explaining the essential construction business management characteristics as well as the main legal and construction management principles in [1, 2], in this paper two new methods of estimating general costs in claim requests will be presented – the manufacturing costs/construction time method and the capacity utilization method. In a successive second paper both new methods will be validated and compared with two main, already in the practice existing methods concerning the cost evaluation of general costs. As result and in contradiction to the current practice general costs should not be considered in claims without additional construction time entitlement according to § 2 clause 5 and 6 VOB/B. In contrast, additional construction time entitlement according to § 6 clause 6 VOB/B should lead further to general costs, which depend on the relation of the additional contractual construction time to the original construction time under consideration of a correction factor.
1 Einführung Mit seiner Arbeit zur "Erfaßbarkeit des Risikos der Bauunternehmung bei Angebot und Abwicklung einer Baumaßnahme" leistet Schubert im Jahr 1971 einen ersten, bedeutenden Beitrag zur Identifizierung und Bewertung von Risiken in der Bauprojektabwicklung. Dabei konzentriert er sich auf auftragnehmerseitige Einzelrisiken bei Einheitspreisverträgen der öffentlichen Hand in der Angebots-und Ausführungsphase von Bauprojekten; das allgemeine Unternehmerrisiko ist nicht Gegenstand der Untersuchung. Aufgrund der arbeitsbereichsspezifischen Risikobewertung führte er die Untersuchung für den Hoch-und Ingenieurhochbau, Tief-und Ingenieurtiefbau und den Straßenbau getrennt durch [1]. Schubert identifiziert in seiner Arbeit 26 Einzelrisiken [k], die er nach geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit in % der Anzahl der Projekte [E k ] und geschätzter Kostenhöhe bei Risikoeintritt in % der Projektbauleistung [K k ] durch Bauunternehmen bewerten lässt. Das Produkt der Schätzungen ergibt die Risikokosten in ‰ der Projektbauleistung des Einzelrisikos [R k ], anhand derer die Risikorangfolge gebildet wird. Die Projektbauleistung setzt Schubert dabei mit der Angebotssumme ohne USt. gleich [1]. Die ermittelten Risiken für den Hoch-und Ingenieurhochbau nach Schubert sind in Tab. 1 dargestellt. Zusätzlich sind die Summe der Risikokosten (2,72 % bzw. 27,2 ‰) und der Durchschnittswert der Risikokosten (1,04 ‰) angegeben. Der Wandel in der Bauwirtschaft lässt für die Arbeit von Schubert nach über 40 Jahren jedoch inzwischen deutlich andere Ergebnisse erwarten [2]. Dies führt in Bezug auf Schuberts Arbeit zur ersten Hypothese: Wenn von einem Wandel in der Bauwirtschaft seit 1971 ausgegangen wird, dann ändern sich a) die Rangfolge der Risiken und b) die Höhe der Risikokosten [2]. Die zweite Hypothese bezieht sich auf die von Schubert gewählten Merkmalsausprägungen (Tab. 2): Wenn durch eine Adaption Bereits im Jahr 1971 leistete Schubert einen ersten Beitrag zur Berücksichtigung von Risiken in der Bauprojektabwicklung und führte zudem erste Elemente des heutigen Risikomanagementprozesses in der deutschsprachigen baubetriebswirtschaftlichen Literatur ein. Mittels empirischer Untersuchung zur Eintrittswahrscheinlichkeit und Kostenhöhe bei Risikoeintritt von Einzelrisiken traf Schubert dabei u. a. Aussagen zur Bedeutung der Einzelrisiken in Abhängigkeit von der Höhe der Risikokosten. Nach über 40 Jahren sind inzwischen andere Ergebnisse bei der Risikobewertung zu erwarten. In der aktualisierten Studie für Projekte des Hoch-und Ingenieurhochbaus mit einer Projektbauleistung ≤ 2,5 Mio. Euro bei Einheitspreisverträgen unter Vereinbarung der VOB/B werden zuerst die veränderten Risikobewertungen der Einzelrisiken aufgezeigt; hervorzuheben ist, dass die Summe der ermittelten Risikokosten der Einzelrisiken mit der von Schubert übereinstimmt. Des Weiteren wird durch eine Veränderung von Merkmalsausprägungen (Antwortmöglich keiten) der Eintrittswahrscheinlichkeiten und Kostenhöhen bei Risikoeintritt festgestellt, dass die Risikokosten der Baupr...
Die derzeitige Nachhaltigkeitsbetrachtung in der Bauund Immobilienwirtschaft ist ausschließlich produktorientiert. Im Mittelpunkt stehen das Gebäude und dessen Lebenszyklus. Von Bedeutung sind dabei im Wesentlichen die Verwendung ökologischer Baumaterialien, die Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in Planungsund Herstellungsprozessen sowie die gebäudebezogene Bewertung durch Nachhaltigkeitszertifikate (DGNB, BNB, LEED, BREEAM etc.). Unternehmerische Nachhaltigkeit wird bei Bauunternehmen nicht berücksichtigt [1,2]. Unter unternehme rischer Nachhaltigkeit wird die gleichrangige Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und soziokultureller Aspekte in den Geschäftsprozessen zum Schutz von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft verstanden [3].In der Bau-und Immobilienwirtschaft nimmt die Nachhaltigkeit als Entscheidungs krite rium, beispiels weise für die Auftragsvergabe, derzeit nur eine untergeord nete Rolle ein [4,5]. Für eine ge samtgesellschaftliche Nachhaltigkeitsentwicklung ist jedoch die Berücksichtigung von Nachhal tigkeit in der Bau-und Immobilienwirtschaft ein wichtiger Erfolgsfaktor.In einer Studie des Lehrstuhls Immobilienwirtschaft und Bauorganisation der TU Dortmund wurde im Jahr 2014 der Stand der Umsetzung nachhaltigen Handelns in deutschen Bauunternehmen untersucht. Das Ziel der Studie war die Erfassung der derzeitigen Ist-Situation hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit auf der strategischen Managementebene sowie die Darstellung der Umsetzung der ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Dimensionen in Bauunternehmen. Des Weite-Das Nachhaltigkeitsverständnis der deutschen Bau-und Immobilienwirtschaft konzentriert sich insbesondere auf das Gebäude und dessen Lebenszyklus. Als Entscheidungskriterium für die Auftragsvergabe von Bauleistungen sowie in den Geschäftsprozessen von Bauunternehmen ist Nachhaltigkeit bisher nicht von Bedeutung. Für die gesamtgesellschaftliche Nachhaltigkeitsentwicklung ist jedoch das Nachhaltigkeitsverständnis auch auf die Unternehmensebene auszuweiten. Unternehmerische Nachhaltigkeit beinhaltet die gleichrangige Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und soziokultureller Aspekte in den Geschäftsprozessen. Wesentliche Ergebnisse der Studie sind, dass Nachhaltigkeit als Bestandteil der Unternehmensphilosophie und des strategischen Managements in Bauunternehmen gesehen, jedoch unterschiedlich umgesetzt wird. Bei der Umsetzung stehen soziokulturelle und ökologische Maßnahmen im Vordergrund; die ökonomische Bedeutung von Nachhaltigkeit als Wettbewerbsfaktor ist dagegen weniger ausgeprägt. Unternehmerischen und idealistischen Motiven für die Umsetzung der Nachhaltigkeit in Bauunternehmen stehen insbesondere hohe Kosten und ein hoher Personalaufwand sowie fehlende Kenntnisse über die Umsetzung und den Nutzen als wesentliche Hemmnisse gegenüber. Zur Steigerung des unternehmerischen Nachhaltigkeitsbewusstseins sollten daher sowohl die Verbesserung von Transparenz und Wissensvermittlung als auch die Entwicklung von geeigneten Instrumenten und Handlungsanwei...
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