Zusammenfassung: Aufgrund der unterschiedlichen Motive und verschiedener Zweckbestimmungen der einzelnen tierärztlichen Untersuchungsarten mit und ohne Zusammenhang mit einem Kauf, ist es aus Sicht der Gerichtlichen Veterinärmedizin geboten, die Untersuchungsarten weiterhin begrifflich zu unterscheiden. Da die seit Jahrzehnten eingeführten Begriffe sprachlich ungenau gewählt worden sind, entstanden Irritationen und die Begriffe sind in der Rechtsprechung, aber teilweise auch in der tierärztlichen Praxis falsch, teilweise sogar wahllos verwendet worden. In der Rechtsprechung hängt die Verwendung der Terminologie weitgehend davon ab, welche Begrifflichkeit die streitenden Parteien gewählt haben, ohne dass sich das Gericht mit der Lehrmeinung der Gerichtlichen Tierheilkunde befasst hat. Dieser Missstand muss durch eine Wiederholung der Definitionen im tiermedizinischen, hippologischen und juristischen Sprachgebrauch, aber insbesondere auch durch eine klare sprachliche Fassung der Terminologie vermieden werden. Deshalb ist die Verwendung zeitgemäßer und deutlich unterscheidender Begriffe fortan zu empfehlen und die Autoren schlagen vor, die Verkaufsuntersuchung künftig zur Verdeutlichung ihres Zwecks als Erhebung des "Tiermedizinischen Befundstatus ", die Ankaufsuntersuchung wegen ihres unmittelbaren Bezugs zum Kaufvertrag und seinen Parteien als "Kaufuntersuchung" und die Gewährschaftsuntersuchung wegen der Änderung der gesetzlichen Terminologie als "tiermedizinische Kaufkontrolle" zu bezeichnen.Schlüsselwörter: Terminologie / Kaufuntersuchung / Ankaufsuntersuchung / Verkaufsuntersuchung / Sachmangeluntersuchung / Tiermedizinischer Befundstatus / Tiermedizinische KaufkontrolleThe terminology of the pre-purchase examination in reference to the forensic veterinary medicine Due to the result of the various reasons and several purposes of each veterinary exploration taking reference to a possible or non-possible purchase ‚ the various possibilities of examinations have to be differed iinguistically from the forensic point ofview. Due to the fact that the used terminoiogy is linguistical inaccurate and is being used for decades, irritations occurred. These definitions are wrong used in the forensic, but also partially even wrong used at random in the veterinary use. In the jurisdiction the use of the terminology is depending an the fact which terminology the parties to the dispute have used. This used terminology is not based an the fact ifthe jurisdiction has drawn the mentors of the forensic veterinary science. This grievance has to be adjusted by repeating the definitions in the linguistic usage ofveterinary, hippological and forensic matters. As weil these definitions have to be avoided by a clear linguistic pattern of the terminology. lt has to be recommended the usage of contemporary and clearly defined differed terms. Concerning the purchase check-up for ciarification in the future, it should be called "Current veterinary findings". Concerning the "Acquisition examination" having a straight reference to the sales...
Pferdeheilkunde 26 208 Einleitung Der Tierarzt ist in die Abläufe der modernen Pferdezucht eingebunden, in dem er den Geschlechtsapparat der eingesetzten Hengste untersucht und ihre Spermienqualiät überprüft. Außerdem obliegt ihm die gynäkologische Betreuung und Untersuchung der Zuchtstuten einschließlich der Entnahme einer Tupferprobe, der Durchführung von Follikelkontrollen, der instrumentellen Insemination, der qualitativen und quantitativen Untersuchung auf Trächtigkeit, der sich daraus ergebenden Folgeuntersuchungen u. ggf. -behandlungen, der Vakzination und letztlich der Geburtsvor-und nachsorge. Diese tierärztlichen Leistungen sind einerseits gebührenträchtig, beinhalten aber andererseits auch ein Haftungspotential. Haftungsträchtigkeit der gynäkologischen TätigkeitDer Wandel in der Struktur der tiermedizinischen Klientel und die damit einhergehenden Veränderungen in der Erwartungshaltung, die an das tiermedizinische Leistungsvermögen gestellt wird, führten dazu, dass die gynäkologischen Leistungen Law of obligation in veterinary reproductive services using the example of an equine pregnancy examinationReproductive veterinary work is fraught with risk. Risk of liability is often the matter of legal dispute. This also accounts for pregnancy examinations. To answer the question, who is to bear the risk of a failed veterinary procedure, depends on the legal contract arrangement. The veterinarian must act in a diligent matter; however, the owner of the horse has to bear the imponderability that may result from the impossibility to completely control the living organism as well as the general risk of illness. Therefore the pregnancy examination is considered a service rendered by the veterinarian.
Zusammenfassung: Pferde sind gemäß Artikel (Art.) 37, Absatz (Abs.) 1 der Durchführungsverordnung der europäischen Union (EU) 2015/262 Schlachttiere und damit für den menschlichen Verzehr vorgesehen, so lange keine ausdrückliche Deklaration zum Nicht-Schlachttier (Abschnitt II, Teil II des Equidenpasses) erfolgt. Als Schlachtpferde gelten somit Pferde mit Equidenpass, bei denen der entsprechende Anhang nicht ausgefüllt ist, sowie Equiden, und damit auch Fohlen, für die kein Equidenpass vorliegt. Auf Grund arzneimittel-und lebensmittelrechtlicher Bestimmungen stehen dem behandelnden Tierarzt von noch nicht gekennzeichneten Fohlen lediglich eine begrenze Auswahl an verwendbaren Medikamenten zur Verfügung, da diese grundsätzlich wie ein Schlachttier zu behandeln sind. Dies stellt die Tierärzteschaft vor eine besondere Herausforderung, bei der die Balance zwischen medizinisch und ethisch korrekter Therapie behandlungsbedürftiger Fohlen und die arzneimittel-und lebensmittelrechtliche Regelkonformität gewahrt werden muss. Art. 42 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 ermöglicht seit 07.07.2021 ähnlich wie das Modell B des Herkunftssicherungs-und Informationssystems für Tiere (HIT) einen legalen Weg, um für Fohlen bei medizinischer Notwendigkeit eine ad-hoc-Identifizierung durchführen zu können. Hierbei erfolgt die Implantation eines injizierbaren Transponders, sowie das Ausfüllen eines Identifizierungsdokuments unmittelbar durch den verantwortlichen Tierarzt bei Behandlung einer lebensbedrohlichen Situation. Sofern die angewendeten Medikamente nicht als wesentliche Stoffe in der "Positivliste" der Verordnung (VO) (EU) 122/2013 aufgeführt sind, wird das Fohlen vom behandelnden Tierarzt von der Schlachtung und vom menschlichen Verzehr ausgeschlossen. Bei der Anwendung von wesentlichen Stoffen der "Positivliste" gilt der Ausschluss von der Schlachtung und dem menschlichen Verzehr für 6 Monate. Das ausgefüllte Identifikationsformular dient im Anschluss zur Erstellung des endgültigen Passes und der Registrierung in der HIT-Datenbank. Behandlungen von lebensmittelliefernden Equiden mit Medikamenten, die nicht zu den "zulässigen Stoffen" (entspricht den Stoffen der "Positivliste") gehören, müssen zusätzlich zur Dokumentation über Anwendungs-und Abgabe (AuA)-Dokumentation und im Bestandsbuch auch im Equidenpass verzeichnet werden. Die praktische Umsetzung der rechtlich vorhandenen Möglichkeiten durch Bereitstellung von Notfall-Transponder und Identifizierungsdokumenten für die ad-hoc-Identifizierung ist nun eine organisatorische Aufgabe, die seitens der zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer zugunsten der Tierärzteschaft geleistet werden muss. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Regelungen kann nach dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) eine Straftat vorliegen, deren gesetzlicher Tatbestand eine Ahndung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe vorsieht.
scite is a Brooklyn-based organization that helps researchers better discover and understand research articles through Smart Citations–citations that display the context of the citation and describe whether the article provides supporting or contrasting evidence. scite is used by students and researchers from around the world and is funded in part by the National Science Foundation and the National Institute on Drug Abuse of the National Institutes of Health.
customersupport@researchsolutions.com
10624 S. Eastern Ave., Ste. A-614
Henderson, NV 89052, USA
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
Copyright © 2024 scite LLC. All rights reserved.
Made with 💙 for researchers
Part of the Research Solutions Family.