Ausgehend von der Forderung, daß Plastformstoffe die mit ihnen in Berührung kommenden Lebensmittel nicht nachteilig beeinflussen dürfen, wird der Versuch unternommen, ein einheitliches Untersuchungsschema zu schaffen, das im wesentlichen die Prüfungen enthält, die ein Erkennen dieser voraussichtlichen Beeinflussung (Geruch, Geschmack, Gesamtmigration, Einzelmigration) gestatten. Auf Grund eigener Untersuchungen und Erfahrungen hatte sich die Überarbeitung eines als Vorschlag bereits existierenden Gebrauchstestes als dringend notwendig erwiesen. Schwerpunkt der Überarbeitung liegt hierbei bei der Festlegung der Simulierungsbedingungen und der Grenzwerte für die Gesamtmigration, wie sie bei Untersuchungen von Verbundfolien und beschichteten Materialien notwendig ist. Bei den umfangreichen experimentellen Untersuchungen wird neben der Erfassung der Gesamtmigration die Einzelmigration von solchen Plasthilfsstoffen bestimmt, an denen ein besonderes toxikologisches Interesse besteht. Abschließend wird die Neufassung des Gebrauchstestes mitgeteilt.
Es wird über Versuche zur Cadmiumlässigkeit von mit Cadmiumpigmenten eingefärbten Plastwerkstoffen berichtet. Aus den Ergebnissen lassen sich folgende Schlußfolgerungen ableiten. – Der Gehalt von Cadmiumpigmenten im Plast darf 0,5%, ber. als Cadmium, nicht überschreiten. – Bei dem in 0,1 N HCl löslichen Anteil an Cadmium im Pigment ist die bisherige Begrenzung von 0,5% beizubehalten. – Als Grenzwert für die Cadmiumlässigkeit von mit Cadmiumpigmenten eingefärbten Plasten werden — in Anlehnung an die gesetzlichen Festlegungen bei keramischen Erzeugnissen −0,5 mg/kg Lebensmittel entsprechend 0,5 mg/20 dm2 Plastoberfläche vorgeschlagen. – Für die Prüfung auf Einhaltung des fixierten Grenzwertes werden in Anlehnung an die geltenden Prüfvorschriften (Gebrauchstest) und unter zusätzlicher Berücksichtigung der Lichtabhängigkeit der Cadmiummigration folgende Versuchsbedingungen vorgeschlagen: Testflüssigkeit: 3%ige Essigsäure; Kontakt: 100 cm2/100ml; Kontaktdauer: 10 Tage; Temperatur: 22°C° 2°; Beleuchtungsstärke: 1000 Lux. – Dem Einsatz von Cadmiumpigmenten bei der Herstellung von Bedarfsgegenständen aus Polyamid‐6 kann auf Grund der Migrationsergebnisse nicht zugestimmt werden. – Die Herstellung von Essigflaschen aus mit Cadmiumpigmenten eingefärbten Plastwerkstoffen — gleich welcher Art — muß abgelehnt werden.
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