Die hohe gesellschaftliche Akzeptanz, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) genießt, ist vielfach belegt: Stets erreicht es in Bevölkerungsumfragen über das Vertrauen in staatliche Institutionen die höchsten Werte. 1 Worin aber ruht letztendlich dieses beträchtliche Ausmaß an Legitimation? Die Einschätzung des Gerichts lässt sich anhand von insgesamt 30 Leitfadeninterviews rekonstruieren, die im Rahmen eines größeren Forschungsprojekts zwischen Oktober 2005 und Januar 2006 je zur Hälfte mit aktiven und mit ehemaligen Richterinnen und Richtern des BVerfG geführt wurden. Die Gesamtdauer der Interviews betrug 1636 Minuten (Median: 53 Minuten). Den Interviewpartnern wurde Anonymität zugesichert. 2 Die breite und hohe Legitimation des BVerfG ergibt sich analytisch gesehen aus einem Kompositum unterschiedlicher Elemente, die sich sehr anschaulich auf Max Webers idealtypologische Analyse von Herrschaft und Legitimation zurückführen lassen: 3 § Der Aspekt legaler Legitimation ist beim BVerfG mit seinem Charakter als ›Gericht‹ selbstverständlich von besonderer Bedeutung.
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