2012
DOI: 10.1628/002268812799943370
|View full text |Cite
|
Sign up to set email alerts
|

Das Unionsrecht als Hybridform zwischen case law und Gesetzesrecht

Help me understand this report

Search citation statements

Order By: Relevance

Paper Sections

Select...
2

Citation Types

0
0
0
2

Year Published

2013
2013
2014
2014

Publication Types

Select...
1
1

Relationship

0
2

Authors

Journals

citations
Cited by 2 publications
(2 citation statements)
references
References 0 publications
0
0
0
2
Order By: Relevance
“…1 S. 2 EUV ist es dem EuGH überantwortet, das Recht bei der Auslegung und Anwendung der Verträge zu wahren. 638 Der Begriff des Rechts beinhaltet aber nicht die Urteile des EuGH selbst. 639 Eine judikative Selbstbindung des EuGH an seine eigenen früheren Urteile existiert nicht.…”
Section: Zwischenergebnis Zum Zuwendungsverhältnis Als "Arbeitsverhältnis"unclassified
See 1 more Smart Citation
“…1 S. 2 EUV ist es dem EuGH überantwortet, das Recht bei der Auslegung und Anwendung der Verträge zu wahren. 638 Der Begriff des Rechts beinhaltet aber nicht die Urteile des EuGH selbst. 639 Eine judikative Selbstbindung des EuGH an seine eigenen früheren Urteile existiert nicht.…”
Section: Zwischenergebnis Zum Zuwendungsverhältnis Als "Arbeitsverhältnis"unclassified
“…639 Eine judikative Selbstbindung des EuGH an seine eigenen früheren Urteile existiert nicht. 640 Für den hiesigen Untersuchungsgegenstand bedeutet dies, dass es durch die Besonderheiten der zu beurteilenden Situation angezeigt sein kann, vom historischen Verständnis des EuGH abzuweichen.…”
Section: Zwischenergebnis Zum Zuwendungsverhältnis Als "Arbeitsverhältnis"unclassified