Die Ersatzstoff‐ und Ersatzverfahrensprüfung sind zugleich wesentliche Formalien des Gefahrstoffrechts und notwendige Instrumente der Chemielehrkräfte, um den experimentellen Chemieunterricht aktuellen Anforderungen, die sich aus einem Fachraumwechsel, geänderten Lerngruppen oder verschärften GHS‐Einstufungen von Stoffen ergeben können, anzupassen. Anhand von drei Fallbeispielen wird aufgezeigt, welche Rolle dabei das Freisetzungsverhalten bei der Ersatzstoff‐ und Ersatzverfahrensprüfung spielen kann. Es wird eine pragmatische Vorgehensweise beschrieben, bei der man anhand einer abgebildeten Tabelle oder einer frei zugänglichen Exceldatei Versuchsvorschriften mittels eines durchgehend vernachlässigbaren Freisetzungsverhaltens aller beteiligten Gefahrstoffe so optimiert, dass sie robust gegenüber dem Wechsel eines Fachraums, einer Verschärfung der GHS‐Einstufung bezüglich der Inhalationsgefahren und der Senkung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) sind. Zudem wird auf die Bedeutung der Ersatzstoffprüfung auch bei Aufgaben im Haushalt hingewiesen. Unfälle im Haushalt mit brennbaren Flüssigkeiten oder giftigen Gasen aus Sanitärreinigern werden sicherlich seltener, wenn bereits in der Schule die Fähigkeit zur einfachen Ersatzstoffprüfung vermittelt wird.