2011
DOI: 10.1007/s11757-011-0113-8
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Kontroverse zu Beschwerdenvalidierungsverfahren bei der Begutachtung psychischer Störungen

Abstract: Ü b e r s i c h tZusammenfassung Die Diskussion um den stellenwert von beschwerdenvalidierungsverfahren bei der gutachterlichen Konsistenz-und Plausibilitätsprüfung berichteter beschwerden wird in Deutschland von verschiedenen seiten kontrovers geprägt. in der Kritik werden oft die Limitierungen neuropsychologischer beschwerdenvalidierungsverfahren für die begutachtung psychischer störungen in den Vordergrund gestellt; dabei werden spezifische Entwicklungen für psychische beschwerden vernachlässigt. Auch bei k… Show more

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“…Jedoch wird der Einsatz von neuropsychologischen BVT kritisch diskutiert, um negative Antwortverzerrungen bei Betroffenen mit psychischen bzw. psychosomatischen Erkrankungen zu erfassen [15]. Ein Argument ist, dass durch neuropsychologische BVT oftmals nur die Leistungsmotivation erfasst wird.…”
Section: Originalarbeitunclassified
“…Jedoch wird der Einsatz von neuropsychologischen BVT kritisch diskutiert, um negative Antwortverzerrungen bei Betroffenen mit psychischen bzw. psychosomatischen Erkrankungen zu erfassen [15]. Ein Argument ist, dass durch neuropsychologische BVT oftmals nur die Leistungsmotivation erfasst wird.…”
Section: Originalarbeitunclassified
“…Als Datenquellen dienen u. a. die subjektive Beschwerdenschilderung, eigene Verhaltensbeobachtung, Aktenlage, Fremdanamnese, der klinische Befund, das Wissen über die entsprechende Störung oder das Profil testpsychologischer Untersuchung. Trotz anteiliger Kontroversen [4] wird hierbei, auch in der erwähnten Leitlinie, ein reflektierter Einsatz spezieller Beschwerdenvalidierungsverfahren (BVT, Beschwerdenvalidierungstest) empfohlen.…”
Section: Introductionunclassified
“…Es hat sich in Studien gezeigt [ 11 , 16 , 17 ] , dass verzerrte Beschwerdedarstellung eine nicht unerhebliche Rolle in der sozialmedizinischen Begutachtung spielt, wobei es bisher vor allem im Bereich der psychosomatischen Rehabilitation wenig empirische Ergebnisse zum Ausmaß verzerrter Beschwerdedarstellung gibt. Meyer et al [ 18 , 19 ] Bei der Einschätzung des Leistungsvermögens für die letzte berufl iche Tätigkeit gab es keine Unterschiede zwischen den beiden Gruppen (chi 2 = 3,7; df = 3; n. s. truments kritisch betrachtet werden, da es beim SFSS zu einer gewissen Rate von Fehlklassifi kationen kommen kann [ 37 ] . Der SFSS wurde bisher lediglich für die forensische Psychiatrie validiert, auch wenn er inzwischen für die sozialmedizinische Begutachtung empfohlen wird [ 38 ] .…”
unclassified