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Zusammenfassung: Hintergrund: Um den stetigen Anstieg an Unterbringungsanordnungen zu stoppen, wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 64 StGB mehrfach reformiert. Die Belegungszahlen nahmen jedoch weiterhin zu und die Patientenstruktur veränderte sich. Ziel: Ziel der Studie war die Untersuchung der Veränderungen in der Patientenklientel und der Behandlungsumstände gem. § 64 StGB. Methode: Mittels T- und Chi2-Tests wurde der Strukturwandel der Patienten anhand von zwei Datensätzen der Stichtagserhebung (1995, 23 Kliniken, n = 977; 2022, 20 Klinken, n = 1625) untersucht. Die aktuelle Klientel wurde mittels des Datensatzes von 2022 untersucht. Ergebnisse: Signifikante Anstiege wurden u. a. bei Lebensalter, Parallelstrafe, BZR-Einträgen, voller Schuldfähigkeit, Behandlungsdauer und Bewährungsentlassungsempfehlungen beobachtet. Hingegen nahmen Haftvorerfahrung, psychische Komorbiditäten, Entweichungen, Suchtmittelrückfälle und gewährte Lockerungen signifikant ab. Zusätzlich wandelten sich Suchtmittelkonsum (weg vom Alkohol, hin zu Cannabis, Kokain und Stimulanzien) und Indexdelikt (Zunahme von BtMG-, Abnahme von Eigentums- und Sexualdelikten). Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse zeigen facettenreiche Veränderungen der Untergebrachten. Längere Behandlungszeiten und restriktivere Lockerungsgewährungen passen scheinbar nicht zu der weniger schwer krank anmutenden Klientel. Ob und inwieweit sich die Patientenstruktur weiter wandelt und das Abbremsen des Anstiegs der Unterbringungszahlen durch die Reformierung gelingt, bleibt abzuwarten.
Zusammenfassung: Hintergrund: Um den stetigen Anstieg an Unterbringungsanordnungen zu stoppen, wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 64 StGB mehrfach reformiert. Die Belegungszahlen nahmen jedoch weiterhin zu und die Patientenstruktur veränderte sich. Ziel: Ziel der Studie war die Untersuchung der Veränderungen in der Patientenklientel und der Behandlungsumstände gem. § 64 StGB. Methode: Mittels T- und Chi2-Tests wurde der Strukturwandel der Patienten anhand von zwei Datensätzen der Stichtagserhebung (1995, 23 Kliniken, n = 977; 2022, 20 Klinken, n = 1625) untersucht. Die aktuelle Klientel wurde mittels des Datensatzes von 2022 untersucht. Ergebnisse: Signifikante Anstiege wurden u. a. bei Lebensalter, Parallelstrafe, BZR-Einträgen, voller Schuldfähigkeit, Behandlungsdauer und Bewährungsentlassungsempfehlungen beobachtet. Hingegen nahmen Haftvorerfahrung, psychische Komorbiditäten, Entweichungen, Suchtmittelrückfälle und gewährte Lockerungen signifikant ab. Zusätzlich wandelten sich Suchtmittelkonsum (weg vom Alkohol, hin zu Cannabis, Kokain und Stimulanzien) und Indexdelikt (Zunahme von BtMG-, Abnahme von Eigentums- und Sexualdelikten). Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse zeigen facettenreiche Veränderungen der Untergebrachten. Längere Behandlungszeiten und restriktivere Lockerungsgewährungen passen scheinbar nicht zu der weniger schwer krank anmutenden Klientel. Ob und inwieweit sich die Patientenstruktur weiter wandelt und das Abbremsen des Anstiegs der Unterbringungszahlen durch die Reformierung gelingt, bleibt abzuwarten.
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