ZusammenfassungDie geringen Anzahlen von jugendlichen und heranwachsenden Delinquentinnen erlauben es in wissenschaftlichen Untersuchungen kaum, verallgemeinerbare Schlüsse zu ziehen, was möglicherweise ein Grund dafür ist, dass diese Klientel von der quantitativen kriminologischen und klinisch-forensischen Forschung nur gelegentlich beachtet wird.Während durch die gesetzlich verankerte wissenschaftliche Begleitung des Strafvollzugs durch die kriminologischen Dienste der Länder zumindest einzelne Forschungsarbeiten zu Soziobiografien, Haftsituationen sowie Problemlagen und Behandlungsbedürfnissen weiblicher Jugendstrafgefangener vorliegen, wurden zu jugendlichen und heranwachsenden Patientinnen, die nach § 63 StGB oder § 64 StGB im Maßregelvollzug untergebracht sind, bislang nahezu keine Daten publiziert.Um einen Beitrag zu einer Wissensbasis in diesem Bereich zu leisten, wird im vorliegenden Artikel neben einem Überblick über die Delinquenzbelastung von Personen weiblichen Geschlechts im Alter von unter 21 Jahren und der exemplarischen Vorstellung von empirischen Arbeiten aus dem Bereich des Jugendarrests und Jugendstrafvollzugs erstmals eine Beschreibung von jugendlichen und heranwachsenden Patientinnen in bundesdeutschen Kliniken für forensische Psychiatrie gegeben. Ausweislich der vorliegenden juristischen und medizinischen Daten darf nach gegenwärtigem Kenntnisstand angenommen werden, dass sich bei Patientinnen im Alter unter 21 Jahren, die im Maßregelvollzug gemäß § 64 StGB untergebracht sind, hinsichtlich der forensischen Hintergründe und der Behandlungsverläufe teilweise ähnliche Muster zeigen wie bei der Gesamtpopulation der untergebrachten Personen in Entziehungsanstalten. Des Weiteren ist der im Erwachsenenmaßregelvollzug feststellbare kontinuierliche Anstieg von Anordnungen der Maßregel gemäß § 64 StGB auch bei jugendlichen und heranwachsenden Delinquentinnen zu erkennen.
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